Die VOB/A ist ein Regelwerk, das die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber regelt. Sie enthält allgemeine Bestimmungen für die Vergabeverfahren, die Vertragsgestaltung und die Auftragsabwicklung.
Gliederung der VOB/A:
- Abschnitt 1: Basisparagrafen
- Abschnitt 2: Vergabeverfahren
- Abschnitt 3: Vertragsdurchführung
Arten der Vergabe nach VOB/A:
- Öffentliche Ausschreibung:
- Unbeschränkte Zahl von Unternehmen kann Angebote einreichen.
- Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
- Beschränkte Ausschreibung:
- Nur eine begrenzte Zahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Möglichkeit, vor der Ausschreibung einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
- Freihändige Vergabe:
- Auftrag kann ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden.
- Nur in Ausnahmefällen zulässig.
Grundsätze der Vergabe nach VOB/A:
- Transparenz:
- Alle Unternehmen müssen gleichberechtigt behandelt werden.
- Vergabeentscheidung muss nachvollziehbar sein.
- Wirtschaftlichkeit:
- Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
- Preis ist nicht das einzige Kriterium.
- Effizienz:
- Vergabeverfahren soll zügig und effizient durchgeführt werden.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.