Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) – Paradigmenwechsel in der Abwasserreinigung

Die Revision der seit 1991 bestehenden Kommunalabwasserrichtlinie markiert den bedeutendsten Umbruch in der europäischen Wasserwirtschaft seit Jahrzehnten. Sie transformiert Kläranlagen von reinen Entsorgungsbetrieben zu Akteuren der Ressourcengewinnung, der Gesundheitsüberwachung und des Klimaschutzes.


1. Die 4. Reinigungsstufe: Kampf den Spurenstoffen

Das Herzstück der neuen Richtlinie ist die obligatorische Einführung der vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen (z. B. Arzneimittelrückstände, Kosmetika).

  • Anwendungsbereich: Verpflichtend für alle großen Kläranlagen (> 150.000 Einwohnerwerte) sowie für Anlagen ab 10.000 EW in Gebieten, in denen ein Risiko für Mensch oder Umwelt besteht.

  • Technologie: Einsatz von Verfahren wie Ozonierung oder Aktivkohlefiltration zur Erreichung der strengen Eliminationsziele.

  • Zeitplan: Die schrittweise Umsetzung ist bis 2045 abgeschlossen, wobei bereits jetzt die ersten Planungsphasen für Risikogebiete laufen.

2. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Ein Novum im Wasserrecht ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Erstmals werden die Verursacher von schwer abbaubaren Spurenstoffen direkt an den Kosten der Reinigung beteiligt.

  • Verursacherprinzip: Hersteller von Pharmazeutika und Kosmetika müssen mindestens 80 % der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der vierten Reinigungsstufe tragen.

  • Finanzierung: Dies erfolgt über ein nationales System (z. B. einen Fonds), das die Investitionslast von den kommunalen Gebührenzahlern teilweise auf die Industrie verlagert.

3. Energetische Neutralität bis 2045

Die Abwasserwirtschaft soll einen massiven Beitrag zum Green Deal leisten. Die Richtlinie schreibt einen stufenweisen Weg zur Energieneutralität des Sektors vor.

  • Ziel: Bis 2045 müssen Kläranlagen (auf nationaler Ebene bilanziert) so viel erneuerbare Energie produzieren, wie sie verbrauchen.

  • Maßnahmen: Effizienzsteigerung, Nutzung von Klärgas (Blockheizkraftwerke), Installation von Photovoltaik auf Betriebsflächen und thermische Nutzung des Abwassers.

4. Strengere Nährstoffelimination (3. Stufe)

Auch die klassische Nährstoffreinigung wird verschärft, um die Eutrophierung der Gewässer weiter einzudämmen.

  • Stickstoff und Phosphor: Die Grenzwerte für Stickstoff (N) und Phosphor (P) werden gesenkt und gelten nun für kleinere Anlagen als bisher (ab 10.000 EW).

  • Überwachung: Die Anforderungen an die Eigenüberwachung und die Berichtspflichten gegenüber der EU steigen deutlich an.

5. Regenwassermanagement und Gesundheitsmonitoring

  • Integrierte Bewirtschaftungspläne: Kommunen müssen Pläne für den Umgang mit Niederschlagswasser erstellen, um Überläufe aus Mischwassersystemen bei Starkregen zu minimieren.

  • Public Health: In Reaktion auf die Pandemieerfahrungen wird ein systematisches Monitoring des Abwassers auf Krankheitserreger (z. B. Viren, Antibiotikaresistenzen) zur Pflicht.

Fazit: Eine gewaltige Investition in die Zukunft

Die neue Richtlinie „KARL“ ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz, stellt Kommunen und Betreiber jedoch vor enorme finanzielle und technische Herausforderungen.

Die 4. Reinigungsstufe in Kombination mit der Energieneutralität erfordert ein völliges Umdenken im Anlagendesign. Während die Herstellerverantwortung eine gerechtere Kostenverteilung verspricht, bleibt die administrative Umsetzung dieses Systems hochkomplex. Für Planer und Ingenieure bedeutet dies: Abwasserreinigung muss künftig ganzheitlich – als Teil der Energie- und Ressourcenwende – gedacht werden.