Die Mantelverordnung, offiziell die Verordnung über die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen, ist eine Verordnung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Sie trat im Jahr 2009 in Kraft und regelt die Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch.
In den letzten Jahren gab es einige Änderungen und Ergänzungen der Mantelverordnung. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Recyclingquote: Seit 2020 müssen bestimmte Baustoffe zu einem bestimmten Anteil recycelt werden, um eine ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen. Außerdem wurden die Anforderungen an die Qualität von Recycling-Baustoffen verschärft, um sicherzustellen, dass sie ohne Umweltbelastungen verwendet werden können.
Technisch gesehen hat die Mantelverordnung auch Auswirkungen auf die Planung und Durchführung von Bauprojekten. So müssen Bauherren und Planer beispielsweise darauf achten, dass Baustoffe so sortiert und getrennt werden, dass sie später recycelt werden können. Auch müssen sie geeignete Lagerflächen und Transportmöglichkeiten für Abfälle bereitstellen.
Insgesamt hat die Mantelverordnung dazu beigetragen, die umweltverträgliche Verwertung von mineralischen Abfällen zu fördern und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Durch die stetige Anpassung an neue Anforderungen wird sichergestellt, dass sie auch in Zukunft ein wichtiger Baustein des Umweltschutzes bleibt.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.