Das neue Altfahrzeuggesetz – Die Hoffnung der Recycler stirbt zuletzt

Derzeit wird das in die Jahre gekommene Altfahrzeuggesetz (AFG) vom Bundesumweltministerium (BMU) geändert. Durch eine Anpassung des europäischen Rechts ist die nationale Gesetzgebung zu novellieren. Die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegte „erweiterte Herstellerverantwortung“ ist der Schlüssel für mehr Recycling. Die neue Definition verdeutlicht, dass eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden muss, um die Automobilhersteller zu verpflichten, die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das Management des gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung muss insbesondere eine höhere Rückgabe der Altfahrzeuge in anerkannten Annahmestellen – anstatt des hohen illegalen Exports – ermöglichen sowie die Recyclingfähigkeit der Fahrzeuge klar enthalten. Dies ist eine der wichtigsten Herausforderungen, um die Recyclingquoten in der EU überhaupt noch einhalten zu können und die Ziele für Ressourceneffizienz zu erreichen. Die erweiterte Produktverantwortung muss Öko-Design für mehr Recycling, finanzielle Anreize für den letzten Eigentümer, Forschungsanreize für neue Recyclingtechnologien sowie neue Informationstools gegenüber der Recyclingwirtschaft zu kritischen und gefährlichen Komponenten umfassen. Leider ist der vorgelegte Entwurf eines neuen AFG des BMU absolut unzureichend, weil viele wichtige Punkte nicht berücksichtigt werden.

Stahl, Kunststoff, Lithiumsalze, Carbon und Hanf – moderne Fahrzeuge enthalten eine Vielzahl von Materialien und neuen „innovativen Werkstoffen“. Werkstoffinnovationen sind die Basis für die Umsetzung neuer „klimafreundlicher“ Fahrzeugkonzepte. Die Recyclingbranche muss sich heute bereits mit Tausenden verschiedener Automodelle befassen, es stehen bisher aber nur wenige großtechnische Recyclingtechnologien zur Verfügung. Werden die umweltrechtlichen Regelungen nicht zeitnah an den technischen Fortschritt angepasst, müssen immer mehr manuelle Demontageschritte erfolgen, was die Recyclingkette unwirtschaftlich macht. Normalerweise ist den Entsorgern nicht bekannt, ob und welche neuen Materialien bzw. Schadstoffe in Autos enthalten sind, weshalb es immer schwieriger wird, die rechtlichen Anforderungen aus dem Altfahrzeuggesetz zu erfüllen. Die derzeit etablierten Informationsplattformen (z.B. IDIS – International Dismantling Information System) sind komplett unzureichend und zu wenig detailliert.

Darüber hinaus muss sich die Recyclingbranche in Zukunft mit immer mehr Elektroautos mit Batterien (i. d. R. Li-Ionen-Technologie) unterschiedlichster Zellchemie und teilweise hohem Gefährdungspotenzial auseinandersetzen. Sie stellen eine Gefahr beim Transport, der Demontage und bei der Lagerung dar. Vor dem Zerkleinern der Autos müssen diese Batterien entfernt, sicher gelagert und transportiert werden. Neue Modelle und neue Werkstoffe, Li-Zellen und komplexe Verbunde führen zu aufwendigen Forschungsbedarfen, die nur gemeinsam mit allen Wirtschaftsbeteiligten gelöst werden können, damit Recyclingtechniken der Zukunft entstehen können. Gleichzeitig entstehen in der Entsorgung zukünftig wesentlich höhere Kosten durch den zunehmenden manuellen Aufwand, aufwendigere Lagerung und die Entwicklung alternativer fortschrittlicher Demontage- und Recyclingtechnologien. Eine finanzielle Beteiligung der Hersteller an den Forschungsaufwendungen für neue Recyclingverfahren sollte im neuen Gesetz integriert werden. Zudem sollte ein Recyclingfonds angesichts der Wirtschaftskrise aus Mitteln staatlicher Kaufprämien und Rückstellungen etabliert werden, aus dem sämtliche neue Herausforderungen für mehr Verwertung finanziert werden.

Quelle: https://beate-kummer.de/

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.