Die Rolle des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz – Rechtliche Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung gemäß WHG §§ 64 ff.

Einleitung

Der Schutz unserer Gewässer ist von immenser Bedeutung für Umwelt, Mensch und Wirtschaft. Die Verschmutzung von Flüssen, Seen und dem Grundwasser hat weitreichende Folgen und erfordert konsequente Maßnahmen. In Deutschland spielt dabei der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (BbGWS) eine zentrale Rolle. Seine Bestellung, Aufgaben und Befugnisse sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 64 ff. klar definiert. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftliche Relevanz dieser Funktion.

1. Rechtliche Grundlagen und die Fachkunde nach WHG §§ 64 ff.

Die §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bilden die gesetzliche Basis für die Bestellung und die Tätigkeit von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz. Sie legen fest, welche Anlagenbetreiber einen solchen Beauftragten bestellen müssen und welche Anforderungen an dessen Qualifikation gestellt werden.

  • Pflicht zur Bestellung (§ 64 WHG): Unternehmen, die Anlagen betreiben, von denen eine erhebliche Gewässergefährdung ausgehen kann (z.B. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbehandlungsanlagen), sind gesetzlich verpflichtet, einen oder mehrere BbGWS zu bestellen. Die genaue Festlegung der betrieblichen Anlagen, bei denen die Bestellpflicht greift, erfolgt durch Rechtsverordnungen.
  • Aufgaben des Betriebsbeauftragten (§ 65 WHG): Der BbGWS hat eine beratende und kontrollierende Funktion. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
    • Beratung des Unternehmers in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes.
    • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gewässerschutzes und der Nebenbestimmungen von Erlaubnissen und Bewilligungen.
    • Kontrolle der Betriebsabläufe und der Anlagen auf gewässerschutzrelevante Mängel.
    • Melden von Störungen und Mängeln an die Betriebsleitung und die zuständigen Behörden.
    • Vorschläge zur Verbesserung des Gewässerschutzes.
    • Erstellung eines Jahresberichts über seine Tätigkeit.
  • Anforderungen an die Fachkunde (§ 66 WHG): Der BbGWS muss die für seine Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und die Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen. Die genauen Anforderungen an die Fachkunde sind in der Gewässerschutzbeauftragtenverordnung (GwSchBV), genauer gesagt § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), konkretisiert. Hierzu zählen in der Regel Kenntnisse in den Bereichen:
    • Wasserrecht (WHG, Landeswassergesetze, relevante Verordnungen)
    • Chemie und Ökologie des Wassers
    • Verfahrenstechnik der Abwasserbehandlung
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Gefahrenabwehr und Notfallmanagement
    • Betriebliche Organisation des Gewässerschutzes

2. Die gesellschaftliche Bedeutung des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Über die rein rechtliche Verpflichtung hinaus trägt der BbGWS eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Seine Tätigkeit ist ein wesentlicher Baustein für den präventiven Umweltschutz und die Sicherstellung einer nachhaltigen Gewässernutzung.

  • Prävention von Umweltschäden: Durch seine beratende und überwachende Tätigkeit hilft der BbGWS, potenzielle Gefahren für Gewässer frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Er trägt dazu bei, Betriebsstörungen und Unfälle zu verhindern, die zu Gewässerverschmutzungen führen könnten.
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit: Der BbGWS fördert die Einführung und Einhaltung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und trägt somit zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser bei. Er identifiziert Potenziale zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Abwasserbelastung.
  • Stärkung des Umweltbewusstseins: Durch seine Präsenz und seine Funktion im Betrieb sensibilisiert der BbGWS auch die Mitarbeiter für die Belange des Gewässerschutzes. Er fördert ein verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Abwässern.
  • Vertrauensbildung: Ein kompetenter und engagierter BbGWS kann das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Behörden in die Umweltleistung eines Unternehmens stärken. Er fungiert als wichtiger Ansprechpartner für Umweltfragen und trägt zur Transparenz bei.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Die Einhaltung von Gewässerschutzvorschriften und die Vermeidung von Umweltschäden haben auch wirtschaftliche Vorteile. Sie minimieren das Risiko von Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden. Effizienter Gewässerschutz kann zudem zu Kosteneinsparungen durch optimierte Prozesse führen.

3. Herausforderungen und zukünftige Perspektiven

Die Rolle des BbGWS ist dynamisch und wird durch neue technologische Entwicklungen und verschärfte Umweltauflagen stets neu herausgefordert.

  • Anpassung an neue Technologien: Die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung neuer Produktionstechnologien erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung des BbGWS, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und mögliche neue Gefahrenpotenziale frühzeitig zu erkennen.
  • Komplexität der Regelwerke: Die Vielzahl der nationalen und europäischen Umweltvorschriften erfordert vom BbGWS eine hohe juristische Kompetenz und die Fähigkeit, diese Regelwerke im betrieblichen Alltag umzusetzen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Der Gewässerschutz ist ein interdisziplinäres Feld. Der BbGWS muss eng mit anderen Beauftragten (z.B. Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter), der Betriebsleitung und externen Behörden zusammenarbeiten.
  • Klimawandel und Wassermangel: Der Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen wie zunehmende Trockenperioden und Extremwetterereignisse werden die Bedeutung eines nachhaltigen Wassermanagements und somit auch die Rolle des BbGWS weiter verstärken.

Fazit

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichterfüllung. Er ist ein unverzichtbarer Akteur im Umweltschutz, dessen Fachkunde und Engagement maßgeblich dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Verankerung im WHG §§ 64 ff. unterstreicht die hohe Bedeutung dieser Funktion für eine nachhaltige Entwicklung und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Fachkenntnisse und die proaktive Gestaltung des betrieblichen Gewässerschutzes sind entscheidend, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen.