Zum 01.01.2025 traten wesentliche Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und im Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Kraft, die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Modernisierung des Verwaltungsrechts und zielen darauf ab, Verfahren zu beschleunigen, die Digitalisierung voranzutreiben und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.
Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
- Verstärkte Digitalisierung:
- Seit dem 01.01.2025 wird die elektronische Kommunikation zum Regelfall. Dies bedeutet, dass Verwaltungsverfahren grundsätzlich digital abgewickelt werden müssen.
- Kommunen sind verpflichtet, elektronische Aktenführung und digitale Antragstellung zu ermöglichen.
- Die elektronische Zustellung von Verwaltungsakten wird zur Norm.
- Beschleunigung von Verfahren:
- Die Änderungen sehen verkürzte Fristen für bestimmte Verfahren vor, um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
- Es wird ein verstärkter Fokus auf die Nutzung von standardisierten Verfahren und automatisierten Entscheidungsprozessen gelegt.
- Verbesserte Online-Zugänglichkeit:
- Kommunen müssen ihre Online-Portale benutzerfreundlicher gestalten und den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen vereinfachen.
- Die Bereitstellung von Online-Formularen und die Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung von Gebühren werden verpflichtend.
- Verfahrensvereinfachung:
- Verfahren sollen durch weniger Bürokratie, und durch die Reduzierung von Dokumentationspflichten vereinfacht werden.
Änderungen im Ordnungsbehördengesetz (OBG):
- Erweiterte Befugnisse für digitale Überwachung:
- Das OBG wird an die digitale Realität angepasst, indem Kommunen erweiterte Befugnisse für die digitale Überwachung erhalten.
- Dies umfasst den Einsatz von Überwachungskameras, Drohnen und anderen digitalen Technologien zur Gefahrenabwehr.
- Verbesserte Datenverarbeitung:
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Gefahrenabwehr wird neu geregelt, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden.
- Es wird ein verstärkter Fokus auf die Datensicherheit und den Schutz vor Cyberangriffen gelegt.
- Effizientere Einsatzkoordination:
- Die Änderungen zielen darauf ab, die Einsatzkoordination zwischen Ordnungsbehörden, Polizei und anderen Rettungskräften zu verbessern.
- Dies soll durch den Einsatz digitaler Kommunikationssysteme und eine verbesserte Datenintegration erreicht werden.
- Anpassung an neue Gefahrenlagen:
- Das OBG wird an neue Gefahrenlagen, wie Cyberkriminalität und Terrorismus, angepasst.
- Die Befugnisse der Ordnungsbehörden werden erweitert, um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Was Kommunen ab 01.01.2025 beachten müssen:
- Technische Infrastruktur:
- Kommunen müssen ihre IT-Infrastruktur modernisieren, um die Anforderungen der digitalen Verwaltung zu erfüllen.
- Dies umfasst die Implementierung von elektronischen Aktenführungssystemen, sicheren Kommunikationskanälen und benutzerfreundlichen Online-Portalen.
- Personalentwicklung:
- Die Mitarbeiter der Kommunen müssen in der Anwendung digitaler Technologien und in den neuen Verfahren geschult werden.
- Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter über die rechtlichen Änderungen informiert sind und diese korrekt anwenden können.
- Prozessoptimierung:
- Kommunen müssen ihre Verwaltungsprozesse überprüfen und optimieren, um die Effizienz zu steigern und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
- Die Nutzung von standardisierten Verfahren und automatisierten Entscheidungsprozessen sollte geprüft werden.
- Datenschutz und Datensicherheit:
- Kommunen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzanforderungen einhalten und ihre Daten vor Cyberangriffen schützen.
- Dies umfasst die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiter im Bereich Datensicherheit.
- Bürgerkommunikation:
- Bürger müssen ausreichend über die Änderungen informiert werden.
- Es muss auch sichergestellt werden, dass Bürger, die nicht digital affin sind, weiterhin adäquate Dienstleistungen erhalten.
Die rechtzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Effizienz der kommunalen Verwaltung zu sichern.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.