Abwasserabgabe – Grundlagen, Investitionen und Kostenoptimierung

Die Abwasserabgabe ist ein wichtiges Instrument des Umweltrechts in Deutschland, geregelt durch das Abwasserabgabengesetz (AbwAG). Sie dient dazu, einen Anreiz zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen in Gewässer zu schaffen und die Kosten für Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer zu finanzieren. Für Investoren und Kommunen stellt die Abwasserabgabe eine fixe Kostenposition dar, die jedoch durch gezielte Investitionen in die Abwasserbehandlung optimiert werden kann.

💡 Grundlagen der Abwasserabgabe

  1. Bemessungsgrundlage: Schadstoffe und Schadeinheiten

Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich nicht nach der Abwassermenge, sondern nach der Schadstofffracht im eingeleiteten Abwasser, gemessen in Schadeinheiten (SE). Eine Schadeinheit ist eine rechnerische Maßeinheit, die die Gewässerbelastung durch spezifische Stoffe abbildet. Die abgabepflichtigen Parameter sind in § 3 AbwAG festgelegt und umfassen in der Regel:

  • Organische Stoffe: Gemessen als Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) oder Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5​).
  • Phosphor (Pges​)
  • Stickstoff (Nges​)
  • Schwermetalle (z. B. Quecksilber, Cadmium, Chrom, Blei) und andere toxische Stoffe.
  1. Berechnung und Abgabesatz

Die Abgabe wird jährlich pro Schadeinheit festgesetzt. Der Grundbetrag pro Schadeinheit ist bundeseinheitlich geregelt und liegt aktuell bei 35,79 €/SE (Stand 2024, muss in den Folgejahren ggf. angepasst werden).

Die gesamte Abgabe ergibt sich vereinfacht aus:

Abgabe=Anzahl der Schadeinheiten×35,79€/SE

💸 Tipps und Tricks zur Kostenoptimierung durch Investitionen

Der zentrale Mechanismus zur Kostenkontrolle ist die sogenannte Anreizwirkung des AbwAG. Investitionen in eine bessere Reinigungstechnik führen direkt zu einer Reduzierung der Schadeinheiten und damit zu einer Senkung der jährlichen Abwasserabgabe.

  1. Investition in Reinigungsleistung und Reduzierung der Abgabe

Die wichtigste Regel: Jede Schadeinheit, die weniger in das Gewässer eingeleitet wird, spart jährlich 35,79 € Abwasserabgabe.

  • Zielgerichtete Aufrüstung: Analysieren Sie, welcher Schadstoff die höchste Abgabenlast verursacht. Oft ist dies in kommunalen Kläranlagen der Stickstoff- oder Phosphoreintrag. Investitionen in Prozesse zur Stickstoffelimination (z. B. Nitrifikation/Denitrifikation) oder Phosphorelimination (chemische Fällung oder biologische P-Elimination) haben den größten Hebeleffekt.
  • Beispielrechnung: Eine Investition von 100.000 € in eine N-Elimination, die jährlich 100 Schadeinheiten einspart, amortisiert sich theoretisch in weniger als 28 Jahren nur durch die eingesparte Abgabe (100.000÷(100×35,79€/SE)≈27,9 Jahre). Hinzu kommen Betriebs- und Wartungskosten.
  1. Abgabenermäßigung nach §9 AbwAG (die „Halbierung“)

Dies ist der wichtigste Tipp für Investitionen in neue oder verbesserte Anlagen:

Solange die Einleitungsstelle die Mindestanforderungen gemäß §7a WHG (in Verbindung mit der Abwasserverordnung (AbwV)) einhält, halbiert sich der Abgabesatz für die betreffenden Parameter von 35,79 €/SE auf 17,90 €/SE.

  • Praxis-Tipp: Jede Investition in die Anlagentechnik sollte darauf abzielen, die Mindestanforderungen zuverlässig und dauerhaft zu unterschreiten. Oftmals lohnt sich eine geringfügig höhere Investition, um die Grenzwerte klar zu unterschreiten und damit die Abgabe auf Dauer zu halbieren.
  1. Vorausschauende Planung und Optimierung
  • Frühzeitige Messung: Führen Sie detaillierte Messungen der tatsächlichen Frachten durch, um exakt die Parameter zu identifizieren, die die Abgabe bestimmen. Die Investition muss auf die realen Einleitungsbedingungen zugeschnitten sein.
  • Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde: Klären Sie Investitionen und deren Auswirkungen auf die Frachtreduzierung frühzeitig mit der zuständigen Wasserbehörde ab. Nur die von der Behörde festgestellten, reduzierten Frachten führen zur Senkung der Abgabe.

📈 Fazit für Investoren

Investitionen in moderne Abwasserreinigung sind aus umweltrechtlicher Sicht notwendig und aus betriebswirtschaftlicher Sicht oft sinnvoll. Die Abwasserabgabe funktioniert als langfristiger Kostenfaktor, der durch strategische Investitionen in die Reinigungstechnik (insbesondere zur Unterschreitung der AbwV-Grenzwerte) direkt reduziert werden kann. Die Einhaltung des §9 AbwAG ist dabei der Schlüssel zur direkten Halbierung der jährlichen Abgabenlast.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.