Neue Vorschriften zur Entsorgung von Bauschutt sorgen in der Branche für Verdruss. Recyclingfirmen wiesen die Abfälle zurück, die nun teuer auf Deponien gelagert werden müssen. Das Resort der grünen Umweltministerin Lemke weist die Kritik zurück. Für eine Bewertung sei es noch zu früh.
Die Baubranche fürchtet wegen neuer Vorschriften des Bundes eine weitere Verteuerung des Bauens und erschwertes Recycling der immensen Bauschuttmengen in Deutschland.
Die am 1. August in Kraft getretene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ersetzt den bisherigen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. Doch meldet die Branche bereits Anzeichen, dass erste Recyclingfirmen Bauschutt nicht mehr zur Aufarbeitung annehmen wollen – stattdessen müssten Bauabfälle dann auf Deponien entsorgt werden.
„Schwerpunkt ist nun der Grundwasserschutz, und dabei setzt die Verordnung sehr hohe Maßstäbe“, sagt Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Unternehmensentwicklung beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Das Wasser, das Recycling-Baustoffe durchsickert und unten im Grundwasser ankommt, muss von besserer Qualität als Trinkwasser sein.“
Aus der Erläuterung des Bundesumweltministeriums geht hervor, dass die neuen Vorschriften die Auswaschung unerwünschter Stoffe ins Grundwasser verhindern sollen. Die Mengen sind nahezu unvorstellbar: Laut Umweltbundesamt fielen im Jahr 2020 über 220 Millionen Tonnen Bauabfälle an, das ist mehr als die Hälfte des gesamten Müllaufkommens in Deutschland. Nach Daten des Bundesumweltamts wurde der Großteil verwertet.
Dschungel an Nachweisen und Rechtsunsicherheiten
Das Umweltministerium habe mehr Ressourcenschutz gewollt und einen Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen geschaffen, kritisiert die Bauindustrie. „Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein Flop“, wirft Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller dem Bund vor.
Laut dem Resort der grünen Umweltministerin Steffi Lemke sollen die Auswirkungen der neuen Regeln auf die „Stoffströme“ zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden, zum 01. August 2027 soll dem Bundestag ein Bericht vorgelegt werden. Außerdem ist ein wissenschaftliches Begleitgutachten geplant, welches derzeit aber noch nicht ausgeschrieben ist. „Es ist folglich erst in ein paar Jahren mit validen Ergebnissen zu rechnen“, heißt es aus dem Ministerium.
Quelle: ntv.de, mau/dpa
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.