1. Einleitung
Die Mantelverordnung, bestehend aus der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV), regelt seit dem 01. August 2023 die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe in Deutschland. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung durch Abfälle zu reduzieren und die Verwendung von natürlichen Ressourcen zu schonen.
2. Anwendungsbereich
Die Mantelverordnung gilt für die Verwertung mineralischer Abfälle, die bei Bau- und Erdbaumaßnahmen anfallen. Dazu gehören unter anderem:
- Bauschutt
- Straßenabbruch
- Bodenaushub
- Abbruchmaterial
- Industrieabfälle
- Kraftwerksaschen
- Hüttenbauschlacken
3. Anforderungen an die Verwertung
Die Mantelverordnung stellt verschiedene Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle, um sicherzustellen, dass diese umweltverträglich und schadstofffrei erfolgt. Dazu gehören:
- Charakterisierung der Abfälle: Die Abfälle müssen vor der Verwertung charakterisiert werden, um ihre Zusammensetzung und Schadstoffgehalte zu bestimmen.
- Einhaltung von Grenzwerten: Die Abfälle dürfen nur dann verwertet werden, wenn sie die in der Mantelverordnung festgelegten Grenzwerte für Schadstoffe einhalten.
- Anwendung geeigneter Verwertungsverfahren: Die Abfälle müssen mit geeigneten Verfahren verwertet werden, die den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gewährleisten.
- Dokumentation und Nachweisführung: Der Verwerter muss die Verwertung der Abfälle dokumentieren und nachweisen können, dass die Anforderungen der Mantelverordnung eingehalten wurden.
4. Neuerungen durch die Mantelverordnung
Die Mantelverordnung führt einige wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ein. Dazu gehören:
- Verschärfung der Grenzwerte: Die Grenzwerte für Schadstoffe wurden in der Mantelverordnung zum Teil deutlich verschärft.
- Einführung von Stoffgruppenzuordnungen: Die Abfälle werden in der Mantelverordnung nicht mehr nach einzelnen Schadstoffen, sondern nach Stoffgruppen zugeordnet. Dies vereinfacht die Charakterisierung und Verwertung der Abfälle.
- Verpflichtung zur Dekontamination: In bestimmten Fällen müssen die Abfälle vor der Verwertung dekontaminiert werden.
- Ausweitung der Dokumentationspflichten: Die Dokumentationspflichten für den Verwerter wurden ausgeweitet.
5. Auswirkungen der Mantelverordnung
Die Mantelverordnung hat verschiedene Auswirkungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle. Die verschärften Grenzwerte und die neuen Anforderungen an die Verwertung führen dazu, dass die Verwertungskosten in einigen Fällen steigen können. Gleichzeitig wird die Qualität der verwerteten Abfälle durch die Mantelverordnung verbessert. Dies trägt zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit bei.
6. Fazit
Die Mantelverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt. Die neuen Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle tragen dazu bei, dass diese umweltverträglicher und schadstofffreier erfolgt.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.