Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (A&I-Leistungen) durch öffentliche Auftraggeber ist ein komplexer Prozess, der an verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft ist. In Deutschland regeln die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Vergabe von A&I-Leistungen oberhalb bzw. unterhalb der EU-Schwellenwerte.
1. Anwendungsbereich
Die VgV gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, die Aufträge mit einem Auftragswert oberhalb von 215.000 € (netto) vergeben. Die UVgO hingegen findet Anwendung bei der Vergabe von A&I-Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
2. Vergabeverfahren
Die VgV sieht verschiedene Vergabeverfahren vor, z. B. den offenen Wettbewerb, den nichtoffenen Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren. Die Wahl des Vergabeverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom Auftragswert und der Komplexität der Leistung.
Die UVgO regelt die Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im Unterschwellenbereich ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, einen Wettbewerb durchzuführen.
3. Eignungskriterien
Um an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bieter bestimmte Eignungskriterien erfüllen. Diese Kriterien können z. B. die fachliche Qualifikation, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bieters umfassen.
4. Auswahlkriterien
Der öffentliche Auftraggeber wählt den Bieter aus, der sein Angebot nach den vorgegebenen Auswahlkriterien am besten bewertet hat. Die Auswahlkriterien können z. B. den Preis, die Qualität, die Lieferzeit und die Umweltverträglichkeit des Angebots umfassen.
5. Besonderheiten bei der Vergabe von A&I-Leistungen
Bei der Vergabe von A&I-Leistungen sind einige Besonderheiten zu beachten. So müssen die öffentlichen Auftraggeber z. B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berücksichtigen.
6. Fazit
Die Vergabe von A&I-Leistungen nach VGV und UVGO ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten umfasst. Öffentliche Auftraggeber sollten sich daher bei der Vergabe von A&I-Leistungen von einem Rechtsanwalt oder einem Vergabeexperten beraten lassen.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.