Veranstaltungsreihe „Herausforderung Umweltgesetzbuch (UGB)“

Das Institut für Wirtschaft und Umwelt (IWU) nahm die erste bundesweite Konferenz zum ersten Referentenentwurf vom Dezember 2007 in Magdeburg zum Anlass, für das Jahr 2008 eine Seminarreihe zum UGB zu konzipieren. Gegenstand der Seminarreihe sind das neue Anlagenzulassungsrecht im UGB (Stichwort: „Integrierte Vorhabengenehmigung“) sowie die neuen Regelungen im Bereich „Wasserwirtschaft“ und „Naturschutz“. Die ersten Veranstaltungen führte das IWU bereits vor der Sommerpause mit großem Erfolg und reger Beteiligung durch. Dazu hatte das IWU den renommierten Rechtsanwalt, Herrn Stefan Kopp-Assenmacher, aus der Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte in Berlin gewonnen. Der Referent stellte anhand der aktuellen UGB-Entwürfe des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 20. Mai 2008 das Konzept einer Kodifikation des Umweltrechts in einer Reihe von Gesetzbüchern vor. Derzeit liegen fünf „Bücher“, namentlich zum Anlagenzulassungsrecht, Wasser- und Naturschutzrecht, Klimaschutzrecht und zum Recht der nicht ionisierenden Strahlung vor. Den Entwurf für ein bislang vorgesehenes sechstes Buch zu den „Erneuerbaren Energien“ hat das BMU zurückgezogen.

Ausführlich erläuterte Herr Kopp-Assenmacher die Inhalte der neuen Integrierten Vorhabengenehmigung sowie der neuen wasserwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen und stellte anhand einer Reihe von praktischen Beispielen die Auswirkungen des geplanten neuen Rechts für die gewerbliche Wirtschaft und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden dar. Als besonders anregend empfanden zahlreiche Teilnehmer dabei auch den intensiven Austausch zwischen Vertretern der Verwaltung und Vertretern aus der Wirtschaft. Dabei wurde auch die große Bedeutung und Notwendigkeit weiterer Seminare zum UGB hervorgehoben. Das IWU als Plattform für die fachliche Fortbildung und den Gedankenaustausch zwischen Verwaltung und Wirtschaft trägt wesentlich hierzu bei. Aufgrund des großen Interesses führt das IWU daher die Reihe „Herausforderung Umweltgesetzbuch“ am 16. und 29. September 2008 sowie am 13.10.2008 fort.