Tendenz der Netzbetreiber: Satelliten-BHKW weiterhin möglich

Die Eigenständigkeit von Satelliten-BHKW ist nach unserer Kenntnis durchgängig von allen Netzbetreibern anerkannt, sofern eine ausreichende räumliche Entfernung von der Gaserzeugung ebenso wie ein sinnvolles Wärmekonzept gegeben ist.

 

Die Errichtung eines neuen Satelliten-BHKW, das unter das EEG 2012 fällt, ist hierbei nicht immer finanziell lukrativ: Zwar ist das Satelliten-BHKW auch hier als eigenständige Anlage einzustufen, es unterliegt allerdings dem EEG 2012 mit den dortigen geringeren Vergütungssätzen. Zudem muss zwingend die Wärmenutzung von 60 % erfolgen, soweit keine Direktvermarktung erfolgt. Allerdings ist in den meisten Fällen die Einhaltung des sogenannten Maisdeckels an der Gaserzeugung nicht erforderlich, da in der Regel die Gaserzeugung bereits vor 31.12.2011 in Betrieb war. Problematisch ist jedoch, dass das Satelliten-BHKW – was die Vergütungsschwelle angeht – über § 19 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 mit allen anderen BHKW, die Gas aus derselben Gaserzeugung ziehen, zusammengefasst wird. Sofern also an der Biogasanlage selbst 500 kW vorhanden sind, würde – stark vereinfacht dargestellt – der Strom aus dem Satelliten-BHKW in die Vergütungsschwelle über 500 kW eingestuft und damit nach EEG 2012 lediglich den Vergütungssatz in Höhe von 11,0 ct/kWh zuzüglich eventueller Einsatzstoffvergütungsklassen erhalten können. Hiermit lässt sich häufig die lange Gasleitung nicht finanzieren, es sei denn, es wird ein besonders guter Wärmepreis realisiert. Manche errichten derartige Anlagenkonstruktionen gleichwohl im Hinblick auf die Zukunft: Sofern etwa an einer alten Biogaserzeugungsanlage die EEG-Vergütung Ende 2021 ausläuft, könnte der Satellit dann für seine eigene Restlaufzeit in die dann höhere Vergütungsschwelle nach EEG 2012 wechseln. Zu beachten ist allerdings, dass die KfW Mikrogasleitungen für unaufbereitetes Biogas mit einer Mindestlänge von 300 Metern und unter Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale mit bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten unterstützt. Dies gilt allerdings nur, sofern das transportierte Biogas einer positiven KWK-Nutzung nach dem EEG 2012 dient, mit anderen Worten: Nur wenn ein dem EEG 2012 unterfallendes BHKW an der Mikrogasleitung hängt, ist die Leitung förderfähig (dies gilt also nicht für gebrauchte BHKW!).

 

In der Praxis wird häufig über die Möglichkeit eines gebrauchten Satelliten-BHKW diskutiert: Sofern im Kalenderjahr 2013 ein BHKW, das beispielsweise im Kalenderjahr 2009 bereits mit erneuerbaren Energien gelaufen ist, verbaut wird, ist anerkannt, dass es sein Inbetriebnahmejahr und seine Vergütungshöhe „mitnimmt“. Dies ist nach unserer Kenntnis mit den meisten Netzbetreibern auch unstreitig, das heißt, der Satellit erhält in jedem Fall die Vergütung nach dem EEG 2009. Problematisch ist, dass vereinzelte Netzbetreiber die Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 analog anwenden möchten: Mit dem Argument, dass der Satelliten-Standort ja erst während der Geltung des EEG 2012 neu hergestellt wird, soll eine Zusammenfassung mit der Biogasanlage erfolgen. Aus rechtlicher Sicht halten wir dies nicht nur für wenig überzeugend, sondern sogar für eindeutig falsch: Der Gesetzgeber hat im EEG 2012 in § 66 EEG umfassende Übergangsvorschriften erlassen, in denen im Einzelnen enthalten ist, welche Normen des neuen Gesetzes für Bestandsanlagen gelten. Die Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 EEG ist dort ausdrücklich nicht enthalten. Damit ist festzuhalten, dass nach unserer Auffassung ein gebrauchtes BHKW nach wie vor möglich sein muss. Dieser Auffassung schließen sich die Netzbetreiber zunehmend an und zahlen – zwar unter vielen Vorbehalten (z. B. anderweitige Gerichtsentscheidungen) – derartige gebrauchte Satelliten als eigenständige Anlagen aus.

 

Vor einer Investition ist es jedoch erforderlich, die Eigenständigkeit des Satelliten mit dem Netzbetreiber abzuklären. Hier empfiehlt sich dringend die Erstellung eines Rechtsgutachtens, das mit einer entsprechenden, auf den Einzelfall zugeschnittenen Wertung zunächst an den Netzbetreiber gesandt werden kann.

 

FAZIT

 

Nach wie vor ist es nach unserer Auffassung möglich, gebrauchte Satelliten-BHKW als eigenständige Anlagen zu verbauen. Diese Möglichkeit sollte zunächst allerdings über ein entsprechendes Rechtsgutachten mit dem zuständigen Netzbetreiber abgeklärt werden.

 

Quelle: Paluka Sobola Loibl & Partner

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