Schadstoffe beim Bauen im Bestand: Zwei Perspektiven
Arbeit 1: Zusammenfassung Beim Bauen im Bestand besteht die Gefahr, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Diese können die Gesundheit der Bewohner und Bauarbeiter […]
Arbeit 1: Zusammenfassung Beim Bauen im Bestand besteht die Gefahr, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Diese können die Gesundheit der Bewohner und Bauarbeiter […]
1. LAGA PN98: Probenahme von Abfällen
Zielsetzung:
„Die Richtlinie beschreibt die Vorgehensweise bei der Entnahme repräsentativer Proben von Abfällen, um eine zuverlässige Charakterisierung der Abfälle zu gewährleisten.“
Anwendungsbereich:
„Die Richtlinie gilt für die Probenahme von allen Abfallarten, die der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unterliegen.“
Verfahrensweise:
„Die Probenahme ist in mehreren Schritten durchzuführen:
Festlegung des Probenahmeortes
Auswahl des Probenahmeverfahrens
Entnahme der Probe
Aufbereitung der Probe
Lagerung und Transport der Probe“
Dokumentation:
„Alle relevanten Informationen zur Probenahme sind zu protokollieren, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.“
2. Mantelverordnung:
Verwertung von mineralischen Abfällen:
„Die Mantelverordnung regelt die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe.“
Einstufung in Verwertungsklassen:
„Die Einstufung eines Abfalls in eine Verwertungsklasse (VK) erfolgt anhand der Schadstoffgehalte, die durch die Probenahme nach LAGA PN98 ermittelt werden.“
Zuordnungswerte:
„Je nach VK sind unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten zulässig.“
3. Ersatzbaustoffverordnung:
Neuregelungen:
„Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt die Mantelverordnung und führt einige Neuerungen ein.“
Prüfverfahren:
„Die EBV führt ein neues zweistufiges Prüfverfahren für die Eignung von Ersatzbaustoffen ein.“
Elektronisches Abfallregister:
„Die EBV fordert die Einführung eines elektronischen Abfallregisters.“
4. Zusammenhänge:
Probenahme nach LAGA PN98:
„Die Probenahme nach LAGA PN98 ist die Grundlage für die Charakterisierung von mineralischen Abfällen und somit für die Verwertung als Ersatzbaustoffe.“
Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung:
„Die Mantelverordnung und die Ersatzbaustoffverordnung regeln die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe.“
Die Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG), die am 01.01.2022 in Kraft tritt, unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Erstbehandlungsanlagen (EBA). Die Kategorie der EBA […]