Schweinezyklus in der Müllverbrennung

Nachdem die Preise auf den Verbrennungsmärkten für gewerbliche und industrielle Abfälle Ende 2005 ihren vorläufig höchsten Stand erreicht hatten, sind sie in den letzten Jahren stark gefallen. Nunmehr ist ein massiver Preisanstieg zu beobachten, was zu ersten Verwerfungen zwischen den Marktteilnehmern führt.

 

Auf dem deutschen Verbrennungsmarkt geht es seit Wochen turbulent zu. Nach Jahren fallender Marktpreise ziehen die Verbrennungsentgelte infolge einer guten Auslastung der Anlagen stark an. Ein Ende dieser Entwicklung ist gegenwärtig nicht in Sicht. Die derzeitige Marktsituation führt dazu, dass sich die Müllverbrenner die Gewerbeabfälle aussuchen können, die sie annehmen wollen.

 

Allerdings ist dieses Wahlrecht beschränkt. Grenzen folgen insbesondere aus Entsorgungsverträgen. Pauschale Hinweise auf eine „Vollauslastung“, „vorrangige kommunale Mengen“ oder „Notfallhilfen für andere Kraftwerke“ sind in aller Regel nicht geeignet, vertraglich begründete Verwertungspflichten ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. In Fällen vertragswidriger Annahmeverweigerung kann Schadensersatz verlangt werden, also insbesondere die Erstattung der Mehrkosten der Verwertung in einer anderen Anlage.

 

Aus Sicht des Anlagenbetreibers stellt sich spiegelbildlich die Frage, ob der jeweilige Vertrag Mengenreduzierungen oder Preisanpassungen zulässt. Die von einer Annahmeverweigerung betroffenen Entsorgungsunternehmen müssen beachten, dass eine relevante Überschreitung der genehmigten Lagermengen massive verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Einfach abzuwarten, bis sich der Markt wieder beruhigt hat, ist daher keine Lösung. Soweit die knappen Kapazitäten auf Abfallimporte aus dem Ausland zurückzuführen sind, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob das insoweit allein maßgebliche Abfallverbringungsrecht Importe gestattet, die nachweislich zu einer Verdrängung inländischer Abfälle führen.

 

Quelle: Köhler & Klett Rechtsanwälte

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