Novelliertes Tariftreue- und Vergabegesetz

Magdeburg (dpa/sa) – Mehrere Bürgermeister in Sachsen-Anhalt haben deutliche Kritik am neuen Vergabegesetz geübt. Dieses sei wegen bürokratischer Hürden „praktisch unanwendbar“, hieß es in einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes am Montag. „Investitionsvorhaben in vielen Städten und Gemeinden drohen daher zu scheitern.“ Die Bürgermeister forderten Landtag und Landesregierung dazu auf, „kurzfristig für anwendbare Vergaberegeln im Land zu sorgen“.

Das novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz ist in Sachsen-Anhalt am 1. März in Kraft getreten. Es sollen möglichst nur noch solche Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen Geld kassieren, die ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen. Für Betriebe, die das nicht erfüllen können, soll ein landesspezifisch festgeschriebener Vergabe-Mindestlohn gelten.

Die Kommunen seien nicht gegen eine gerechte Vergütung guter Arbeit, aber sie seien für die Umsetzung eines solchen Gesetzes personell oft nicht aufgestellt, kritisierten die Bürgermeister. Die kaum zu überschauende Anzahl unterschiedlicher Tarifverträge würden einen überbordenden Prüfungsaufwand für die Kommunen und ungelöste Rechtsfragen mit sich bringen. „Das Gesetz hat jedenfalls nichts mit dem im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Regierung angekündigten Willen zur Entbürokratisierung zu tun.“

Das Schreiben unterzeichneten die Oberbürgermeister und Bürgermeister größerer Städte in Sachsen-Anhalt wie Wittenberg, Halberstadt oder Bernburg sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann.

Das Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, man wolle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung des neuen Gesetzes unterstützen. Man habe für die Kommunen Anwendungshinweise formuliert, um die Unsicherheiten in der Rechtsanwendung praxistauglich zu gestalten. Diese würden regelmäßig aktualisiert. „Daneben finden zahlreiche Gespräche mit den Vergabestellen statt, um eine weitgehend einheitliche Rechtsanwendung des vom Landtag beschlossenen Gesetzes sicher zu stellen.“

Quelle: dpa

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