Das Immissionsschutzrecht ist ein Teilbereich des Umweltrechts und regelt die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es zielt darauf ab, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Das zentrale Gesetz des Immissionsschutzrechts ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es enthält allgemeine Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie spezielle Regelungen für bestimmte Anlagen und Tätigkeiten. Das BImSchG wird durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, die konkretere Anforderungen an die Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen und Erzeugnissen sowie an die Emissionen und Immissionen festlegen.
Zu den wichtigsten Verordnungen des Immissionsschutzrechts gehören:
- die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- die Verordnung über die Verbrennung von Abfällen (Verbrennungsverordnung)
- die Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- die Störfall-Verordnung
Das Immissionsschutzrecht wird von den Behörden der Bundesländer und der Kommunen überwacht. Die Behörden können bei Verstößen gegen das Gesetz oder die Verordnungen Anordnungen treffen, um die Umwelt zu schützen.
Im Folgenden werden einige wichtige Punkte des Immissionsschutzrechts näher erläutert:
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Anlagen, die bestimmte Schwellenwerte für Emissionen überschreiten, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die Anlage den Anforderungen des Immissionsschutzrechts entspricht und ob sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht.
Anlagenüberwachung
Genehmigungsbedürftige Anlagen müssen regelmäßig von den Betreibern überwacht werden. Die Überwachung umfasst die Messung von Emissionen und Immissionen sowie die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen in der Genehmigung.
Störfallrecht
Anlagen, die mit bestimmten gefährlichen Stoffen umgehen, unterliegen dem Störfallrecht. Das Störfallrecht verpflichtet die Betreiber dieser Anlagen, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu vermeiden und die Folgen von Störfällen zu minimieren.
Immissionsschutzrecht und Energiewende
Die Energiewende stellt das Immissionsschutzrecht vor neue Herausforderungen. So müssen beispielsweise die Emissionen aus Kraftwerken und anderen Energieanlagen reduziert werden. gleichzeitig müssen aber auch die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Umwelt berücksichtigt werden.
Fazit
Das Immissionsschutzrecht spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ständig weiterentwickelt wird.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.