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April
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Seminars Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N230413
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine
Seminarinfos
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S.2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.
Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.
Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.
Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Um der Referent in die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Der Workshop wurde zur Vertiefung des Grundlagen-Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W230706