Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung: Technische und Rechtliche Aspekte

Die Entsorgung industrieller und gewerblicher Abwässer stellt eine der größten Herausforderungen im modernen Umweltschutz dar. Diese Abwässer sind, im Gegensatz zu häuslichem Schmutzwasser, oft durch eine hohe Konzentration spezifischer, teils hochgiftiger oder schwer abbaubarer Stoffe gekennzeichnet. Eine direkte Einleitung in die öffentliche Kanalisation oder gar in Gewässer ohne entsprechende Vorbehandlung ist daher in den meisten Fällen weder technisch machbar noch rechtlich zulässig. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die technischen Notwendigkeiten und die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen der Abwassereinleitung und -vorbehandlung in Deutschland.


1. Rechtlicher Rahmen und behördliche Genehmigungspflichten

Die Abwassereinleitung ist in Deutschland streng reguliert. Die zentralen Gesetze und Verordnungen sind:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG ist die primäre Rechtsgrundlage und regelt die Bewirtschaftung der Gewässer. Gemäß § 8 WHG bedarf das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Direkteinleitung) einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. § 58 WHG regelt zudem die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) und verweist auf die Abwasserverordnung (AbwV).
  • Abwasserverordnung (AbwV): Die AbwV ist die wichtigste Rechtsquelle für die Festlegung von Anforderungen an das Einleiten von Abwasser. Sie enthält in ihren Anhängen branchenspezifische Mindestanforderungen an die Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern. Diese Anhänge legen fest, welche Parameter (z.B. pH-Wert, Schwermetalle, organische Summenparameter wie CSB, BSB5) vor der Einleitung einzuhalten sind und welche Verfahren zur Vorbehandlung eingesetzt werden müssen. Relevant sind insbesondere § 7a Abs. 1 WHG und § 9 Abs. 1 AbwV, die Anforderungen an die Indirekteinleitung definieren.
  • Kommunale Abwasserbeseitigungssatzungen: Über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus können die örtlichen Abwasserbeseitigungspflichtigen (Kommunen, Abwasserverbände) in ihren Satzungen weitergehende oder spezifische Anforderungen an das Abwasser festlegen, das in ihre Kanalisation eingeleitet wird. Diese Satzungen können auch Regelungen zur Gebührenerhebung und zu Überwachungsmaßnahmen enthalten.
  • Betriebsbeauftragte: Für bestimmte Anlagen ist die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (gemäß WHG §§ 64 ff.) vorgeschrieben. Dieser berät den Betreiber in Fragen des Gewässerschutzes und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.

Genehmigungsverfahren: Die Genehmigungspflicht für die Einleitung industrieller und gewerblicher Abwässer ist komplex.

  • Direkteinleitung: Die Erlaubnis für eine Direkteinleitung in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser wird von der Wasserbehörde (oft untere Wasserbehörde bei den Landkreisen/kreisfreien Städten oder obere Wasserbehörde bei den Regierungspräsidien/Landesämtern) erteilt. Hierfür ist ein umfassender Antrag mit detaillierten Angaben zu Abwassermenge, -zusammensetzung, Vorbehandlungsanlagen und deren Funktionsweise erforderlich.
  • Indirekteinleitung: Die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage bedarf in der Regel keiner gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern die Anforderungen der AbwV und der kommunalen Satzung eingehalten werden. Allerdings ist oft eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber (Kommune/Abwasserverband) oder der Wasserbehörde gegeben, insbesondere wenn die Abwässer relevante Mengen oder schädliche Stoffe enthalten. Die Zustimmung des Abwasserbeseitigungspflichtigen ist in jedem Fall erforderlich.

2. Technische Notwendigkeit der Abwasservorbehandlung

Die Vorbehandlung industrieller und gewerblicher Abwässer ist aus mehreren Gründen unerlässlich:

  • Schutz der Kanalisation: Aggressive Abwässer (z.B. extreme pH-Werte, hohe Temperaturen) können die Materialintegrität des Kanalnetzes schädigen, Korrosion verursachen oder sogar zu gefährlichen Gasbildungen führen.
  • Schutz des Betriebspersonals: Toxische oder explosive Abwässer stellen eine direkte Gefahr für das Personal dar, das im Kanalnetz oder auf Kläranlagen arbeitet.
  • Schutz der kommunalen Kläranlage: Industrielle Abwässer können die biologischen Reinigungsstufen einer Kläranlage stören oder sogar zerstören. Schwermetalle, organische Schadstoffe oder hohe Salzfrachten sind für Mikroorganismen toxisch oder nicht abbaubar und können die Ablaufwerte der Kläranlage negativ beeinflussen.
  • Einhaltung von Grenzwerten: Die kommunale Kläranlage ist nicht auf die Reinigung spezifischer Industrieabfälle ausgelegt. Eine Vorbehandlung ist notwendig, um die Grenzwerte der Indirekteinleitung gemäß AbwV und kommunaler Satzung zu erfüllen.
  • Wiederverwendung und Ressourcenrückgewinnung: Eine gezielte Vorbehandlung kann es ermöglichen, wertvolle Stoffe aus dem Abwasser zurückzugewinnen oder das gereinigte Wasser im Betrieb als Brauchwasser wiederzuverwenden.

3. Verfahren der Abwasservorbehandlung

Die Auswahl des geeigneten Vorbehandlungsverfahrens hängt maßgeblich von der Art und Konzentration der im Abwasser enthaltenen Schadstoffe ab. Eine Abwasseranalyse ist hierfür unerlässlich. Gängige Verfahren sind:

  • Mechanische Verfahren:
    • Rechen und Siebe: Entfernung von Grobstoffen und Feststoffen (z.B. Fasern, Kunststoffe).
    • Absetzbecken/Sedimentation: Abtrennung von suspendierten Feststoffen durch Schwerkraft (z.B. Sandfänge, Schlammfänge).
    • Flotation: Abtrennung von leichten Stoffen (Fette, Öle) oder suspendierten Feststoffen durch Aufschwimmenlassen mithilfe von Luftblasen.
    • Filtration: Abtrennung feinster Partikel und suspendierter Stoffe (z.B. Sandfilter, Membranfiltration).
  • Physikalisch-chemische Verfahren:
    • Neutralisation: Einstellung des pH-Wertes durch Zugabe von Säuren oder Basen, um Korrosion und Störungen der Biologie zu vermeiden.
    • Fällung: Entfernung gelöster Schwermetalle oder Phosphat durch Zugabe von Fällungsmitteln, die unlösliche Verbindungen bilden, die anschließend abgetrennt werden können.
    • Flockung/Koagulation: Aggregation kleiner suspendierter Partikel zu größeren Flocken mithilfe von Flockungsmitteln, um deren Sedimentation oder Filtration zu erleichtern.
    • Oxidation/Reduktion: Umwandlung schädlicher Stoffe in weniger schädliche oder leichter abbaubare Verbindungen (z.B. Ozonung, UV-Bestrahlung, Chlorung zur Eliminierung von Cyaniden, Phenolen).
    • Adsorption: Entfernung gelöster organischer Stoffe oder Schwermetalle durch Anlagerung an Adsorbenzien (z.B. Aktivkohle).
    • Ionenaustausch: Entfernung gelöster Ionen (z.B. Schwermetalle) durch Austausch mit anderen Ionen an einem Harz.
    • Membranverfahren (Ultrafiltration, Nanofiltration, Umkehrosmose): Hochwirksame Trennverfahren zur Entfernung gelöster Stoffe, Salze und Mikroorganismen, oft zur Wasserrückgewinnung oder Aufkonzentrierung von Wertstoffen eingesetzt.
  • Biologische Verfahren:
    • Werden seltener als reine Vorbehandlung eingesetzt, da sie meist im Anschluss an physikalisch-chemische Verfahren erfolgen. Bei bestimmten organischen Belastungen können aber auch vorgelagerte biologische Stufen (z.B. anaerobe Behandlung) sinnvoll sein, um organische Lasten zu reduzieren.

4. Betriebliche Aspekte und Überwachung

Der erfolgreiche Betrieb einer Vorbehandlungsanlage erfordert:

  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung: Um die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Anlage zu gewährleisten.
  • Kontinuierliche Überwachung: Parameter wie pH-Wert, Temperatur, Durchfluss und relevante Schadstoffkonzentrationen müssen regelmäßig gemessen und dokumentiert werden. Online-Messtechnik wird hier immer wichtiger.
  • Probenahme und Analytik: Regelmäßige Abwasserproben und deren Analyse durch akkreditierte Labore sind zur Nachweisführung gegenüber den Behörden und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen unerlässlich.
  • Dokumentation: Alle Betriebsdaten, Wartungsarbeiten, Analyseergebnisse und Störungen müssen detailliert dokumentiert werden.
  • Qualifiziertes Personal: Das Betriebspersonal muss geschult und in der Lage sein, die Anlage fachgerecht zu bedienen und bei Störungen schnell zu reagieren.

Fazit

Die Einleitung industrieller und gewerblicher Abwässer ist ein technisch komplexer und rechtlich hoch regulierter Bereich. Die konsequente Umsetzung einer auf die spezifischen Abwasserinhaltsstoffe abgestimmten Vorbehandlung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Notwendigkeit zum Schutz der Umwelt, der Infrastruktur und der Mitarbeiter. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen daher eine hohe technische Expertise und ein umfassendes Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften aufweisen, um langfristig nachhaltig und gesetzeskonform zu agieren. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen ist dabei unerlässlich.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.