Der spezielle artenschutzrechtliche Fachbeitrag (saF) bei der Planung und Genehmigung von Vorhaben

Der spezielle artenschutzrechtliche Fachbeitrag (saF) ist ein zentrales Prüfelement im modernen Umwelt- und Planungsrecht. Er dient dazu, die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote nach §§ 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sicherzustellen. Da Vorhaben in Infrastruktur, Energie, Siedlungsentwicklung und Industrie häufig erhebliche Wirkungen auf streng geschützte Arten und deren Lebensräume entfalten können, ist der saF ein unverzichtbares Instrument für eine rechtssichere Genehmigung und für die zügige Realisierung von Projekten.

1. Rechtliche Grundlagen des speziellen Artenschutzes

Der Artenschutz im Sinne des BNatSchG umfasst zwei wesentliche Schutzkategorien:

  1. Besonders geschützte Arten

  2. Streng geschützte Arten (u. a. nach EU-FFH- und Vogelschutzrichtlinie)

Für diese Arten gelten Verbote, die insbesondere Folgendes untersagen:

  • das Töten oder Verletzen von Individuen,

  • das Fangen oder Stören während sensibler Zeiten (Fortpflanzung, Überwinterung),

  • die Zerstörung, Schädigung oder Verschlechterung fortpflanzungs- und lebensraumbezogener Strukturen.

Diese Verbote wirken als zulassungsunabhängige Tatbestände, d. h. sie gelten unmittelbar und ohne behördliche Anordnung. Ein Vorhabenträger muss daher nachweisen, dass durch sein Projekt keine verbotstatbestände ausgelöst werden – hierfür dient der saF.


2. Ziel und Aufgaben des saF

Der spezielle artenschutzrechtliche Fachbeitrag verfolgt folgende Kernziele:

  • Nachweis der Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote bei Planung und Durchführung des Vorhabens

  • Ermittlung und Bewertung betroffener streng geschützter Arten

  • Prognose möglicher Wirkungen des Vorhabens auf Arten und deren Lebensstätten

  • Entwicklung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • Grundlage für Ausnahmeentscheidungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, falls Verbote nicht vermeidbar sind

Er ist damit ein eigenständiges Prüfinstrument, das parallel zur Eingriffsregelung, zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung steht – mit eigenständigem Regelungsgehalt.


3. Vorgehensweise bei der Erstellung des saF

Die Erstellung eines saF erfolgt nach einem mehrstufigen, fachlich abgestimmten Verfahren:

3.1 Vorprüfung und Relevanzscreening

Feststellung, ob und welche Arten potenziell betroffen sein könnten. Grundlage sind:

  • Daten der Landesbehörden,

  • Raumdatenbanken und Biotopkartierungen,

  • frühzeitige Geländebegehungen.

Ziel ist die Eingrenzung relevanter Artengruppen (z. B. Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Insekten).

3.2 Feldkartierungen und Arterfassungen

Um belastbare Aussagen zu treffen, werden artspezifische Erhebungen durchgeführt:

  • Brutvogelmonitoring,

  • Fledermausdetektion (akustisch + Netzfang),

  • Amphibien- und Reptilienkartierungen,

  • Strukturanalysen für Habitat- und Quartierstandorte.

Diese Erhebungen folgen artspezifischen Standards und oft mehrjährigen Beobachtungszeiträumen.

3.3 Wirkungsanalyse und Konfliktermittlung

Die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens werden hinsichtlich folgender Kategorien bewertet:

  • Tötungs- und Verletzungsrisiken,

  • Störwirkungen (Lärm, Licht, Betrieb),

  • Habitatverlust oder -verschlechterung,

  • Zerschneidungs- und Barriereeffekte,

  • Beeinträchtigung funktionaler Lebensraumbeziehungen.

3.4 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Diese Maßnahmen dienen dazu, konfliktträchtige Effekte zu entschärfen oder zu verhindern, etwa:

  • Bauzeitenbeschränkungen,

  • Umsiedlung von Amphibien,

  • Abschaltzeiten für Windenergieanlagen bei Fledermausaktivität,

  • Erhalt oder Ersatz von Brutstätten,

  • Lichtlenkung und Lärmreduktion,

  • Schaffung alternativer Habitatstrukturen.

3.5 Artenschutzrechtliche Bewertung

Hier wird geprüft, ob trotz aller Maßnamen:

  • ein Tötungs- oder Störverbot ausgelöst wird,

  • ein Lebensstättenverlust vorliegt,

  • die lokale Population erheblich beeinträchtigt wird.

Falls die Verbote nicht vollständig ausgeschaltet werden können, muss geprüft werden, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich ist.

3.6 Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Eine Ausnahme ist nur zulässig bei:

  1. Zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,

  2. Fehlen zumutbarer Alternativen,

  3. Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der Population.

Der saF liefert die fachliche Grundlage für diese Entscheidung.


4. Typische Konfliktfelder in der Praxis

4.1 Infrastrukturprojekte (Straßen, Bahn, Wasserwege)

Barrierewirkungen, Lebensraumzerschneidung und Störungseffekte spielen eine große Rolle.

4.2 Windenergie und erneuerbare Energien

Konflikte bestehen v. a. mit Greifvögeln (Rotmilan, Seeadler) und Fledermäusen.

4.3 Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Quartierverluste von Gebäudebrütern (Mauersegler, Fledermäuse) sind besonders relevant.

4.4 Gewässer- und Hochwasserschutzprojekte

Betroffen sind u. a. Amphibien, Libellen, fischreproduzierende Flussabschnitte.


5. Bedeutung des saF für Planungssicherheit und Genehmigungsrecht

Der saF ist nicht nur ein naturschutzfachliches Instrument, sondern ein rechtssicheres Fundament für Projekte. Seine Vorteile:

  • Präzise Konflikterkennung schon in frühen Planungsphasen

  • Vermeidung von Verzögerungen in Genehmigungsverfahren

  • Minderung des Prozessrisikos (typisch: artenschutzrechtliche Klagen)

  • Planungsoptimierung durch frühzeitige ökologische Integration

  • Verbesserte Akzeptanz durch nachvollziehbare Fachgutachten


6. Fazit

Der spezielle artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist ein unverzichtbarer Baustein moderner Umweltplanung. Als verbindliche Prüfbasis zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote schafft er Planungssicherheit, ermöglicht naturschutzkonforme Projektentwicklung und unterstützt fachlich fundierte Entscheidungen der Genehmigungsbehörden. Angesichts wachsender Herausforderungen durch Energie- und Infrastrukturprojekte wird der saF in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.


Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.