Der rechtliche Stand bei der Revision der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Der rechtliche Stand bei der Revision der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich Anfang 2026 massiv konkretisiert. Während die Grundstruktur der Richtlinie erhalten bleibt, gibt es weitreichende Änderungen bei den Schadstofflisten und eine heftige politische Debatte über die Zeitpläne nach 2027.


1. Einigung auf neue Schadstofflisten (Trilog-Ergebnis)

Im September 2025 konnten sich die EU-Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) auf eine Aktualisierung der prioritären Stoffe einigen. Das ist ein rechtlicher Durchbruch für den chemischen Zustand der Gewässer:

  • PFAS („Ewigkeitschemikalien“): Es wurde ein strenger Summengrenzwert festgelegt. Zudem wird Trifluoressigsäure (TFA), ein Abbauprodukt vieler PFAS, erstmals in Oberflächengewässern überwacht.

  • Arzneimittel & Pestizide: Neue Grenzwerte für hormonell wirksame Stoffe (Östrogene) und diverse Pestizide wurden aufgenommen. Für Medikamente wie Schmerzmittel gibt es nun verpflichtende Qualitätsnormen.

  • Fristen: Die neuen Standards müssen bis 2039 erreicht werden (mit Ausnahmemöglichkeiten bis 2045). Dies gibt der Industrie und den Wasserversorgern einen klaren, aber engen Zeitrahmen.

2. Das „Post-2027“-Dilemma

Die ursprüngliche WRRL sieht vor, dass alle Gewässer bis 2027 in einem „guten Zustand“ sein müssen. Da fast alle EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) dieses Ziel großflächig reißen werden, ist der rechtliche Umgang mit der Zeit nach 2027 der kritischste Punkt der Revision:

  • Rechtliche Grauzone: Aktuell wird darüber debattiert, wie man massenhafte Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten ab 2028 verhindert.

  • Zielanpassung: Es wird erwartet, dass die EU-Kommission bis Mitte 2026 formelle Vorschläge vorlegt, um die Bewirtschaftungszeiträume rechtssicher zu verlängern, ohne das Ambitionsniveau komplett aufzugeben.

3. Streitpunkt: Verschlechterungsverbot & „One-out-all-out“

Im Rahmen des EU-Arbeitsprogramms 2026 gibt es starken Druck von Industrieverbänden, bestimmte Kernprinzipien zu lockern:

  • Verschlechterungsverbot: Die Industrie fordert Ausnahmen für „strategisch wichtige Projekte“ (z. B. Energiewende, Rohstoffabbau). Umweltverbände warnen, dass dies das wichtigste Schutzinstrument der Richtlinie aushöhlen würde.

  • One-out-all-out-Prinzip: Bisher gilt: Wenn nur ein einziger Wert (z. B. Quecksilber) schlecht ist, gilt das ganze Gewässer als „schlecht“. Hier wird über eine differenziertere Bewertung nachgedacht, um Fortschritte in anderen Bereichen (z. B. Fischdurchgängigkeit) sichtbarer zu machen.


Tipp für die Praxis: Für Unternehmen und Kommunen ist vor allem der 12. Januar 2026 wichtig, da ab diesem Tag die neuen Trinkwasser-Grenzwerte für PFAS (100 ng/l für die Summe von 20 PFAS) in Kraft getreten sind.