Auswirkungen der Genehmigungspflicht: Endlager abdecken?

Biogasanlagen, die seit dem 01.01.2009 mit einer Baugenehmigung errichtet wurden, konnten und können nach dem EEG 2009 ihre Endlager offen lassen. Nur nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Biogasanlagen (mit Inbetriebnahme seit 01.01.2009) mussten ihre Gärrestlager abdecken, an die Gaserfassung anschließen und eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung für Störfälle bereithalten, anderenfalls entfällt der NawaRo-, Gülle- und Landschaftspflegebonus.

 

Was passiert nun mit Biogasanlagen, die nach dem 01.01.2009 errichtet wurden und bislang nur einer Baugenehmigung bedurften, nun aber aufgrund der Neuregelung zum 01.06.2012 nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig sind? Verlieren diese ab 01.06.2012 ihren Anspruch auf den NawaRo-, Gülle- und Landschaftspflegebonus?

 

Diese Frage lässt sich juristisch leider nicht mit der hinreichenden Klarheit beantworten: Es lässt sich gut vertreten, dass nur Anlagen, die nach den bisherigen Vorschriften einer Genehmigung nach dem BImSchG bedurften, im Falle eines offenen Gärrestelagers sanktioniert werden sollen. Es ließe sich allerdings auch vertreten, dass derartige Anlagen die o.g. Boni ab 01.06.2012 nicht weiter beziehen dürfen, wenn sie keine abgedeckten Gärrestelager, keinen Anschluss an die Gaserfassung und keine zusätzliche Störfalleinrichtung haben.

 

Welche der Auffassungen sich hier durchsetzt, muss derzeit leider als offen angesehen werden. Daher ist Anlagenbetreibern, die seit 01.01.2009 eine Biogasanlage nach Baurecht in Betrieb genommen haben und die nun ab 01.06.2012 unter das BImSchG fallen, anzuraten, ihre Gärrestlager abzudecken, an die Gaserfassung anzuschließen und mit einer Gasfackel auszustatten.

 

Empfehlung: Anlagenbetreiber, die eine bisher baurechtlich genehmigte Biogasanlage mit Inbetriebnahme seit 01.01.2009 haben und künftig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig werden (Biogasproduktion über 1,2 Mio. Normkubikmeter), sollten nach Möglichkeit bis zum 01.06.2012 ihre Gärrestelager abdecken, an die Gaserfassung anschließen und die Anlage mit einer Gasfackel ausstatten.

 

Quelle: Paluka Sobola Loibl & Partner

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