Verwertung mineralischer Abfälle unter den neuen Bestimmungen der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, BBodSchV)

Die Mantelverordnung ist ein umfangreiches Regelwerk, das die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle in Deutschland festlegt. Die Verordnung trat am 1. August 2023 in Kraft und ersetzte damit die bisherigen Regelungen in der Abfallverwertungsverordnung (AVV) und der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).

Die Mantelverordnung enthält zwei wesentliche Neuerungen:

  • Ersatzbaustoffe: Die Verordnung schafft einen neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe. Ersatzbaustoffe sind mineralische Abfälle, die in Bau- und Erdbauvorhaben als Baustoff verwendet werden können.
  • Bodenschutz: Die Verordnung stärkt den Bodenschutz bei der Verwertung mineralischer Abfälle. So sind die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in Böden verschärft worden.

Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe

Die Mantelverordnung definiert Ersatzbaustoffe als mineralische Abfälle, die in Bau- und Erdbauvorhaben als Baustoff verwendet werden können. Ersatzbaustoffe müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als Baustoff verwendet werden zu dürfen. Diese Anforderungen sind in der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) festgelegt.

Die ErsatzbaustoffV enthält Anforderungen an die Zusammensetzung und Eigenschaften von Ersatzbaustoffen. So dürfen Ersatzbaustoffe bestimmte Schadstoffkonzentrationen nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen Ersatzbaustoffe bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, um als Baustoff verwendet werden zu dürfen.

Die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe bietet eine Reihe von Vorteilen. So können Ersatzbaustoffe dazu beitragen, die Menge der Deponieabfälle zu verringern und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Darüber hinaus können Ersatzbaustoffe die CO2-Emissionen im Bausektor senken.

Bodenschutz bei der Verwertung mineralischer Abfälle

Die Mantelverordnung stärkt den Bodenschutz bei der Verwertung mineralischer Abfälle. So sind die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in Böden verschärft worden.

Nach der Mantelverordnung dürfen mineralische Abfälle nur in Böden eingebracht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Abfälle müssen die Anforderungen der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erfüllen.
  • Die Verwertung muss so erfolgen, dass die Schadstoffkonzentrationen im Boden unterhalb der zulässigen Werte bleiben.
  • Die Verwertung muss so erfolgen, dass die Bodenfunktionen nicht beeinträchtigt werden.

Die verschärften Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle in Böden sollen dazu beitragen, die Bodenqualität zu schützen und die Umweltgefahren durch Schadstoffe zu verringern.

Fazit

Die Mantelverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verwertung mineralischer Abfälle in Deutschland. Die Verordnung schafft einen neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe und stärkt den Bodenschutz bei der Verwertung mineralischer Abfälle.

Die neuen Regelungen der Mantelverordnung bieten Chancen für die Bauwirtschaft und die Entsorgungswirtschaft. Ersatzbaustoffe können dazu beitragen, die Menge der Deponieabfälle zu verringern, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die CO2-Emissionen im Bausektor zu senken.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.