Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VgV und UVgO

chitekten- und Ingenieurleistungen sind Leistungen, die die Planung, Ausführung oder Überwachung von Bauvorhaben umfassen. Sie sind in Deutschland durch die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt.

Die VgV gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, die Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 25.000 Euro brutto vergeben. Die UVgO gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, die Aufträge mit einem Auftragswert von weniger als 25.000 Euro brutto vergeben.

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gelten in der VgV und der UVgO folgende grundlegenden Verfahrensregeln:

  • Offenes Verfahren: Im offenen Verfahren können sich alle interessierten Unternehmen bewerben.
  • Nichtoffenes Verfahren: Im nichtoffenen Verfahren können sich nur Unternehmen bewerben, die vom Auftraggeber im Vorfeld ausgewählt wurden.
  • Verhandlungsverfahren: Im Verhandlungsverfahren können sich alle interessierten Unternehmen bewerben. Der Auftraggeber führt jedoch mit den ausgewählten Unternehmen Verhandlungen über den Auftrag.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb müssen sich die Unternehmen zunächst in einem Teilnahmewettbewerb qualifizieren. Anschließend führt der Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen Verhandlungen über den Auftrag.

Die Wahl des geeigneten Verfahrens richtet sich nach dem Auftragswert, der Art des Auftrags und den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gelten in der VgV und der UVgO zudem folgende besondere Regelungen:

  • Honorar: Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen ist in der Regel frei vereinbar. In der VgV und der UVgO sind jedoch Mindestsätze für die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.
  • Bewertung der Angebote: Bei der Bewertung der Angebote für Architekten- und Ingenieurleistungen müssen die Auftraggeber neben dem Preis auch die Qualität der Angebote berücksichtigen.
  • Ausführungsvereinbarung: Nach der Vergabe des Auftrags schließen der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Ausführungsvereinbarung ab. In der Ausführungsvereinbarung werden die konkreten Leistungen und der Umfang der Leistungen festgelegt.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ist ein komplexer Prozess, der unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und der besonderen Regelungen für Architekten- und Ingenieurleistungen durchgeführt werden muss.

Aktuelle Entwicklungen

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen wird in Deutschland derzeit reformiert. Die Bundesregierung plant, die VgV und die UVgO zu reformieren. Die Reform soll zu einer einfacheren und effizienteren Vergabe von öffentlichen Aufträgen führen.

Im Rahmen der Reform sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Die Anzahl der Verfahrensarten soll von vier auf zwei reduziert werden.
  • Die Anforderungen an die Qualifikation der Bewerber sollen vereinfacht werden.
  • Die Bewertung der Angebote soll transparenter und nachvollziehbarer werden.

Die Reform der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.