Einführung
Die Mantelverordnung, offiziell „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“, ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Sie regelt bundeseinheitlich den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Bauwesen und zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Boden- und Grundwasserschutz zu verbessern.
Technische Belange
Die Mantelverordnung führt neue Grenzwerte für Schadstoffe in Recycling-Baustoffen ein. Diese Grenzwerte müssen vom Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung eingehalten werden. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Klassen von Recycling-Baustoffen, je nach den verwendeten Ausgangsmaterialien und der vorgesehenen Verwendung.
Für die Verwendung von Recycling-Baustoffen im Bauwesen gelten zudem technische Anforderungen, die in den „Technischen Regeln für Wassergefährdende Stoffe“ (TR Wasser) geregelt sind. Diese Regeln enthalten unter anderem Vorgaben für die Lagerung, den Einbau und die Verwertung von Recycling-Baustoffen.
Rechtliche Belange
Die Mantelverordnung ist ein Bundesgesetz und gilt daher in allen Bundesländern. Sie ersetzt die bisherige Ersatzbaustoffverordnung und enthält darüber hinaus Änderungen in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Die Einhaltung der Mantelverordnung wird von den Behörden der Bundesländer überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Derzeitiger Stand
Die Mantelverordnung ist noch relativ neu und es gibt noch einige offene Fragen in der Umsetzung. Die Baubranche und die zuständigen Behörden befinden sich derzeit in einem Lernprozess.
Es gibt jedoch auch positive Berichte aus der Praxis. So wird die Mantelverordnung von vielen als ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Bauwirtschaft begrüßt.
Herausforderungen
Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Mantelverordnung ist die Datensicherheit. Die Hersteller von Recycling-Baustoffen müssen umfangreiche Daten über die Herkunft und Zusammensetzung ihrer Produkte sammeln und diese Daten den Behörden zur Verfügung stellen. Dies erfordert ein hohes Maß an IT-Sicherheit.
Eine weitere Herausforderung ist die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen bei Bauherren und Architekten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit von Recycling-Baustoffen. Die Mantelverordnung soll dazu beitragen, diese Bedenken abzubauen und die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen zu erhöhen.
Fazit
Die Mantelverordnung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen. Sie hat das Potenzial, den Ressourcenverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu verringern. Die Umsetzung der Verordnung stellt jedoch auch einige Herausforderungen dar, die gemeistert werden müssen.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.