Grundwassermessstellen – Bau, Betrieb und Beprobung
1. Einleitung Grundwassermessstellen sind unverzichtbare Instrumente für die Grundwasserbewirtschaftung und den Schutz der Grundwasserressourcen. Sie dienen der Gewinnung von Daten über den […]
1. Einleitung Grundwassermessstellen sind unverzichtbare Instrumente für die Grundwasserbewirtschaftung und den Schutz der Grundwasserressourcen. Sie dienen der Gewinnung von Daten über den […]
Die Verwertung mineralischer Abfälle spielt eine wichtige Rolle für die Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz in Deutschland. Die Mantelverordnung, die seit 2023 in […]
1. Einleitung Die Mantelverordnung, bestehend aus der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV), regelt seit dem 01. August 2023 die Verwertung mineralischer […]
Ein Gerät geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das […]
1. Einleitung Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2019 regelt die Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen in Deutschland. Sie […]
1. Einleitung Der Boden ist eine wichtige Ressource für die menschliche Gesellschaft. Er dient als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, filtert Wasser, […]
Das Immissionsschutzrecht ist ein Teilbereich des Umweltrechts und regelt die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es […]
1. Einleitung: Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung sind in Deutschland zwei eng miteinander verbundene Themen. Klärschlamm ist der feste Rückstand, der bei der Abwasserreinigung […]
1. Einleitung Die Produktion und Verwendung von Kunststoffen hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Im Jahr 2020 wurden weltweit ca. 353 […]
Mantelverordnung (MV):
Zielsetzung:
„Die Mantelverordnung bezweckt die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit vertretbar ist.“
Anwendungsbereich:
„Die Mantelverordnung gilt für mineralische Abfälle, die nicht gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes sind.“
Verwertungsklassen:
„Die Mantelverordnung definiert sechs Verwertungsklassen (VK) für mineralische Abfälle. Die Zuordnung eines Abfalls zu einer VK erfolgt anhand der Schadstoffgehalte.“
Zuordnungswerte:
„Je nach VK sind unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten zulässig.“
Ersatzbaustoffverordnung (EBV):
Neuregelungen:
„Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt die Mantelverordnung und führt einige Neuerungen ein.“
Prüfverfahren:
„Die EBV führt ein neues zweistufiges Prüfverfahren für die Eignung von Ersatzbaustoffen ein.“
Elektronisches Abfallregister:
„Die EBV fordert die Einführung eines elektronischen Abfallregisters.“
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Zielsetzung:
„Das Bundesbodenschutzgesetz bezweckt den Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen und vor schädlichen Bodenveränderungen.“
Anwendungsbereich:
„Das Bundesbodenschutzgesetz gilt für alle Böden, unabhängig von ihrer Nutzung.“
Vorsorgepflichten:
„Das Bundesbodenschutzgesetz verpflichtet die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu Vorsorgepflichten, um den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.“
Sanierungspflichten:
„Das Bundesbodenschutzgesetz verpflichtet die Verursacher von Bodenverunreinigungen zur Sanierung der verunreinigten Böden.“
Zusammenhänge:
Mantelverordnung und Ersatzbaustoffverordnung:
„Die Mantelverordnung und die Ersatzbaustoffverordnung regeln die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe.“
Bundesbodenschutzgesetz:
„Das Bundesbodenschutzgesetz enthält Vorgaben für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe, um eine Gefährdung des Bodens zu vermeiden.“
Herausforderungen:
Anpassung der bestehenden Prozesse und Anlagen an die neuen Anforderungen:
Unternehmen müssen ihre Prozesse und Anlagen anpassen, um die verschärften Prüfwerte und das zweistufige Prüfverfahren der EBV zu erfüllen.
Erhöhung der Kosten:
Die Umsetzung der EBV kann zu einer Erhöhung der Kosten für die Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe führen.
Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzbaustoffen:
Die verschärften Anforderungen der EBV könnten dazu führen, dass weniger Abfälle als Ersatzbaustoffe geeignet sind.