Vor zahlreichen Seminarteilnehmern aus Verwaltung und Wirtschaft wurden die Aussagepflicht bei Ermittlungen, die verschiedenen Formen der Täterschaft sowie die Rechtsmittel von Behörden und der Staatsanwaltschaft geschildert.
Im Mittelpunkt stand der § 324 StGB, welcher Anhand von tatsächlichen Umweltdelikten, aus den Bereichen Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Lärm und Erschütterungen, Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie dem unerlaubten Betreiben von Anlagen, den Übergang von Ordnungswidrigkeiten zu Straftatbeständen erläuterte.
Das Seminar gab damit einen gezielten Einblick in das Verhältnis von Ordnungswidrigkeitenrecht zum Straftatenrecht nach dem StGB im Wasser-, Abfall- und Umweltrecht.
Großes Interesse bestand, ebenfalls von Frau Hagemann referiert, zum Thema Abwasserproblematik zu einem ähnlichen Seminar, welches am 02.04.2009 mit dem Titel „Abwasser und seine mögliche strafrechtliche Relevanz“ statt fand.