BGH-Entscheidung erkennt Satelliten-BHKW bei Biogasanlagen an

Neben der Festlegung auf den weiten Anlagenbegriff und der grundsätzlichen Anerkennung von Satelliten-BHKW hat der BGH ein seiner aktuellen Entscheidung noch weitreichende andere grundsätzliche Aussagen getroffen: So soll ein zu einer Anlage hinzugebautes BHKW nicht das Inbetriebnahmejahr der bisherigen Biogasanlage haben, sondern es soll ein neuer 20-jähriger Mindestvergütungszeitraum beginnen, bei dem die Degression zu berücksichtigen sein soll. 

Wird also zu einer 300 kW-Anlage aus dem Jahr 2009, die in der 2. Vergütungsstufe (zwischen 150 und 500 kW) eine Grundvergütung in Höhe von 9,18 ct/kWh erhält, im Jahr 2013 ein weiteres neues BHKW mit 100 kW hinzugebaut, fällt dieses unter das EEG 2009, erhält aber für weitere 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr eine Grundvergütung in Höhe von 8,82 ct/kWh (jeweils 1 % Degression für die 4 Jahre zwischen 2009 u 2013). Vergütungsende des 2009-er BHKW wäre dann Ende 2030, für das 2013-er BHKW hingegen 2034.

Quelle: Paluka Sobola Loibl & Partner

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