Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Doch die „Baurechtsschaffung“ für solche Projekte gestaltet sich oft als komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche und planerische Herausforderungen birgt. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die zentralen Aspekte der Baurechtsschaffung für PV-FFA, wobei der Fokus auf den planungsrechtlichen Grundlagen liegt und EEG- und zivilrechtliche Aspekte ausgeklammert werden.
Planungsrechtliche Grundlagen: BauGB und BauNVO
Die Errichtung von PV-FFA unterliegt dem Bauplanungsrecht, das im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist. Grundsätzlich sind PV-FFA bauliche Anlagen, die einer Baugenehmigung bedürfen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach der Art der Fläche, auf der die Anlage errichtet werden soll.
- Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Im Innenbereich, d. h. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, sind PV-FFA in der Regel nur zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
- Dies ist häufig schwierig nachzuweisen, da PV-FFA in der Regel nicht dem typischen Erscheinungsbild von Innenbereichsbebauung entsprechen.
- Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Der Außenbereich, d. h. Flächen außerhalb des Innenbereichs, ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.
- PV-FFA können jedoch als sogenannte „privilegierte Vorhaben“ nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zulässig sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Dazu gehört insbesondere, dass die Anlage der Nutzung erneuerbarer Energien dient und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
- Sondergebiete (§ 11 BauNVO):
- In bestimmten Sondergebieten, wie z. B. Gewerbe- oder Industriegebieten, können PV-FFA unter Umständen leichter realisiert werden.
- Die Zulässigkeit hängt jedoch von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans ab.
Herausforderungen und Fallstricke
Die Baurechtsschaffung für PV-FFA ist mit zahlreichen Herausforderungen und Fallstricken verbunden:
- Flächenkonkurrenz:
- PV-FFA konkurrieren mit anderen Flächennutzungen, wie z. B. der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Wohnbebauung.
- Die Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen ist oft schwierig und führt zu Konflikten.
- Naturschutzrechtliche Belange:
- PV-FFA können erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben, insbesondere auf den Artenschutz und den Biotopschutz.
- Die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben ist daher von großer Bedeutung.
- Landschaftsbild:
- PV-FFA können das Landschaftsbild erheblich verändern, insbesondere in sensiblen Bereichen.
- Die Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes ist daher ein wichtiger Aspekt der Planung.
- Kommunale Planungshoheit:
- Die Kommunen haben bei der Bauleitplanung eine große Gestaltungsfreiheit.
- Dies kann zu unterschiedlichen Regelungen und Verfahren in den einzelnen Kommunen führen.
- Bürgerbeteiligung:
- Die Beteiligung der Bürger ist ein wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung.
- Dies kann zu Verzögerungen und Konflikten führen, wenn die Bürger Bedenken gegen das Projekt haben.
Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen
Um die Baurechtsschaffung für PV-FFA zu erleichtern, sind verschiedene Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen denkbar:
- Flächennutzungsplanung:
- Die Kommunen sollten in ihrer Flächennutzungsplanung frühzeitig Flächen für PV-FFA ausweisen.
- Dies schafft Planungssicherheit für Investoren und reduziert Konflikte.
- Bebauungsplanung:
- Für größere PV-FFA sollte in der Regel ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
- Dies ermöglicht eine detaillierte Regelung der Zulässigkeit und der Gestaltung der Anlage.
- Agri-PV:
- Die Kombination von PV-FFA mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) kann die Flächenkonkurrenz reduzieren.
- Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Abstimmung.
- Konversionsflächen:
- Die Nutzung von Konversionsflächen, wie z. B. ehemaligen Militärgeländen oder Industriebrachen, kann die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen reduzieren.
- Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und ist dabei die rechtlichen Grundlagen für PV-Anlagen zu vereinfachen.
Die Baurechtsschaffung für PV-FFA ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Abstimmung erfordert. Durch eine frühzeitige und transparente Planung, die Berücksichtigung aller relevanten Belange und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten können Konflikte vermieden und die Realisierung von PV-FFA beschleunigt werden.
Das dazu gehörige Fachseminar ist in der Seminarwelt des IWU Magdeburg auffindbar.