Bezeichnung und Einstufung von Abfällen
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere
Seminarinfos
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis und Registerführung.
Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 15:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220831
Teilnahme am Kurs
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