Bezeichnung und Einstufung von Abfällen

Mi31Aug09:30Mi15:30Bezeichnung und Einstufung von AbfällenAbfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum GefahrstoffrechtKurs-IDA220831 Veranstaltung ist beendet Event TagsAbfall,Abfallrecht,Abfallverzeichnis,Abfallverzeichnis-Verordnung,AbfallverzeichnisVerordnung,AbfVVO,AVV,Bezeichnung,CLP,Einstufung,Entsorgung,Ersatzbaustoff,ErsatzbaustoffV,gefährlich,gefährlicher,Gefahrstoffrecht,Genehmigung,Getrennthaltung,GHS,HBCD,KrWG,Mantelverordnung,Pop,REACH,SCIP,TRGS,ungefährlich,ungefährlicher,Verordnung

Seminarinfos

Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.

Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.

Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis und Registerführung.

Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.

Kurszeiten

(Mittwoch) 09:30 - 15:30

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

Kurs-ID

A220831

Teilnahme am Kurs

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