Betriebsbeauftragte für Abfall - Erwerb der Fachkunde
Seminarinfos
§ 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich
Seminarinfos
§ 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.
- Sie verfügen über die geforderte Fachkenntnis, welche die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, von Abfallsammlungs- und Beförderungsunternehmen sowie Abfallhändler und -makler nachweisen müssen.
- Sie erwerben umfassende Kenntnisse über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften, resultierenden Anforderungen und Pflichten.
- Sie erhalten anhand von Fallbeispielen aus der Praxis Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Der anerkannte Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.
Kurszeiten
28. Februar 2022 09:00 - 4. März 2022 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A220228