Hochwasserschutz und Bauleitplanung

2024Mo21Okt09:30Mo16:45Hochwasserschutz und BauleitplanungRechtliche Vorgaben und Spielräume im WHG und im BauGBKurs-IDW241021 Event TagsAbflussverhalten,Ausgleichsmaßnahmen,BauGB,Bauleitplanung,Baurecht,Binnenentwässerung,Bodenversiegelung,Dammbruch,Deichbau,Deichverteidigung,Drittschutz,Entschädigung,Entwässerung,Erosionsschutz,Flussgebietsmanagement,Flussrenaturierung,Flutmulden,Flutpolder,Gefahrenabwehr,Gefahrenkarten,Gewässerentwicklung,Gewässerunterhaltung,Hochwasser,Hochwasserabflüsse,Hochwasserrisikomanagement,Hochwasserschutz,Hochwasserwarnungen,Klimaanpassung,Klimawandel,Notfallpläne,Ökologischer Hochwasserschutz,Pegelstände,Planfeststellungsverfahren,Planungsverbot,Rechtlich,Retentionsraum,Risikobewertung,Rückhaltebecken,Rückhaltevolumen,Schutz vor Hochwasser,Schutz vor Überschwemmungen,Schutzbauwerke,Schutzkonzepte,Starkregen,Starkregenereignisse,Sturmflut,Überflutungsgebiete,Überflutungsvorsorge,Überschwemmungsgebiet,Uferbefestigung,Wasserbau,Wassermassen,Wasserrahmenrichtlinie,Wasserrecht,Wasserstandsvorhersagen,WHG

Seminarinfos

Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.

Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet.

Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.

Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.

In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.

Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.

Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.

Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Kurszeiten

21. Oktober 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

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Kurs-ID

W241021

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 439,00 €

Gesamtpreis 439,00 €