Gefahrstoff- und Abfallstrafrecht

2025Di25Feb09:30Di16:00Gefahrstoff- und AbfallstrafrechtÜberblick zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und GefahrstoffstrafrechtKurs-IDA250225 Event TagsAbfallanlagen,Abfallbeseitigung,Abfallentsorgung ohne Genehmigung,Abfallrecht,Abfallstrafrecht,Abfalltransportrecht,Abfallwirtschaftsstraftaten,Betriebliche Umweltstraftaten,Chemikaliengesetz,Chemikalienrecht,Ermittlung von Umweltstraftaten,Gefährliche Abfälle,Gefährliche Abfallentsorgung,Gefahrstoffrecht,Gefahrstoffverordnung,Giftmüll,Illegale Abfallentsorgung,illegale Abfalllagerung,Luftverschmutzung,Ordnungswidrigkeiten im Gefahrstoffrecht,Ordnungswidrigkeiten im Umweltrecht,Strafen für Umweltstraftaten,Strafmaß im Umweltstrafrecht,Strafrecht,Strafrechtliche Folgen für Umweltstraftaten,Straftaten,Strafverfahren im Umweltschutz,Umgang mit gefährlichen Stoffen,Umweltdelikte,Umweltgesetzbuch,Umweltkriminalität,Umweltkriminalpolizei,Umweltschutzdelikte,Umweltstrafanzeige,Umweltstrafprozess,Umweltstrafrecht,Umweltstrafrechtliche Ermittlungen,Umweltstrafrechtliche Verteidigung,Umweltstrafrechtliche Verurteilungen,Umweltstraftaten,Umweltstraftäter,Umweltstrafverfolgung,Verstoß gegen Abfallverordnungen,Verstoß gegen Chemikaliengesetze,Verstoß gegen das Abfallrecht,Verstoß gegen Umweltauflagen,Verunreinigung von Gewässern

Seminarinfos

Das Chemikaliengesetz, die Chemikalienverbotsverordnung und die Gefahrstoffverordnung und daraus resultierend das Gefahrstoffstrafrecht sind sperrige Rechtsmaterien.

Erschwert wird die Rechtsfindung in diesem Spezialgebiet des Umweltstrafrechts noch dadurch, dass es vielfältige Überschneidungen zwischen dem Gefahrstoffstrafrecht und dem Abfallstrafrecht gibt.

Gerade aber das Abfallrecht und Abfallstrafrecht sind stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt oder sogar unmittelbar verbindliches Recht setzt.

Diesen rechtlichen Schwierigkeiten steht die praktische Relevanz des Gefahrstoffstrafrechts gegenüber.

Dies betrifft vor allem – aber nicht nur – die Asbestproblematik, die die Bundesrepublik noch auf Jahrzehnte hinaus beschäftigen wird.

Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, weil die eingeatmeten Fasern Lungenkrebs verursachen, sind in den Jahrzehnten davor hierzulande Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden.

Ein Großteil davon steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden.

Ein falsches Vorgehen beim Umgang mit Asbest kann schnell zu strafrechtlicher Verantwortung von Bürgern, Unternehmen oder Amtsträgern führen.

Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abfall- und Gefahrstoffstrafrech.

Dabei will das Seminar Fallstricke aufzeigen und den richtigen Umfang mit diesen schwierigen Rechtsmaterien vermitteln.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehme und Verbänden.

Kurszeiten

25. Februar 2025 09:30 - 16:00(GMT+01:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

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Kurs-ID

A250225

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 399,00 €

Gesamtpreis 399,00 €