Probenahme Kühlwasseranlagen

2024Mo02Dez09:30Mo16:45Probenahme Kühlwasseranlagenerfüllt die Kriterien des Anhang 3 der UBA-Empfehlung vom 06.03.2020Kurs-IDW241202 Event Tags19458,2047,5667,Arbeitsplatzmessungen,Berichtswesen,Betriebsanweisungen,Betriebssicherheitsverordnung,BImSchV,Biofilm,Biozid-Verordnung,Bioziddosierung,Biozide,Biozidinaktivierung,chemische Analyse,Dokumentation,Gefährdungsbeurteilung,Gefährdungspotential,Gefahrstoffverordnung,Gesundheitsgefährdung,Grenzwerte,hygiene,Hygieneanforderungen,Hygieneinspektion,Inaktivierungskonzentration,Inaktivierungsmittel,Koordination und Zusammenarbeit,Kühlturm,Kühlwasser,Kühlwasseranlage,Kühlwasserkreis,Laboranalyse,Legionellen,Legionellenprüfung,Messdaten,Messergebnisse,Messverfahren,Mikrobiologische Untersuchungen,Mikroorganismen,Nassabscheider,Normen und Standards,Notfallplanung,Nutzwasser,oxidativ,Probeentnahmestellen,Probenahme,Probenahmegeräte,Probenahmenorm,Probenaufbereitung,Probenentnahme,Probenkette,Probentransport,Probenvorbereitung,Prüfintervalle,Qualitätssicherung,Richtlinien,Risikobewertung,Rückkühlwerk,Rückkühlwerke,Rückverfolgbarkeit,Trinkwasserqualität,Trinkwasserverordnung,UBA,Umwelt- und Arbeitsschutz,Umweltbakterien,Verdunstung,Verdunstungskühlanlage,Verdunstungskühlanlagen,Verfahrensanweisungen,Wasseranalytik,Zertifizierte Labore,Zusatzwasser

Seminarinfos

Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz.

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 02.06.2017 fordert, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen müssen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen berechtigt jedoch nicht, den Erhalt der Befähigung als hygienisch fachkundige Person lt. 42. BImSchV – obwohl die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden.

Hier liegen formale Ausschlussgründe vor.

Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Monat später in Kraft.

Ziel des Seminars ist, Sie an diesem Tag gemäß 42. BImSchV fortzubilden.

Sie erhalten alle aktuellen, notwendigen Informationen zu den Anforderungen, welche sich für den hygienischen Betrieb von Rückkühlwerken ergeben.

Die Anforderungen der Richtlinie sind bei der Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen verbindlich und müssen von den verantwortlichen Personen zwingend eingehalten werden.

Das Seminar wendet sich an Sie als Probenehmer von Untersuchungslaboratorien, Mitarbeiter von Überwachungsbehörden (Gesundheitsamt, Umweltamt), Betriebspersonal und Dienstleister von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Ingenieure zur Planung, Unterhaltung und Überwachung von Trink- und Kühlwasserinstallationen.

Kurszeiten

2. Dezember 2024 09:30 - 16:45(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

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Kurs-ID

W241202

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 489,00 €

Gesamtpreis 489,00 €