Europäischer Umweltschutz im Kontext wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen

2024Do14Nov09:30Do16:30Europäischer Umweltschutz im Kontext wasserrechtlicher Gestattungen und GenehmigungenUVP – FFHVP – SUP in der Erlaubnis, Genehmigung und Planfeststellung wasserrechtlich relevanter VorhabenKurs-IDW241114 Event TagsAbfallmanagement,Abwasserentsorgung,Abwassermanagement,Abwasserreinigung,Anpassungsstrategien,Arbeitshilfe,Artenschutz,Ausbau,BImSchG,Biodiversität,BNatSchG,BNatSchV,EU-Recht,Europäische Union,FFH,FFH-Richtlinie,Gebietsschutz,Genehmigung,Genehmigungen,Genehmigungsverfahren,Gestattungen,Gewässerbewertung,Gewässerentwicklung,Gewässerökologie,Gewässerschutz,Grundwasser,Hochwasserschutz,Kläranlagen,Klimawandel,Kreislaufwirtschaft,Leitfaden,Nachhaltigkeit,Natura 2000,Naturschutz,Oberflächenwasser,Ökosystemleistungen,Recht,Ressourcenschutz,Richtlinie,scoping,Screening,SUP,TÖBs,Umsetzung,Umweltamt,Umweltbelange,Umweltberichterstattung,Umweltgesetzgebung,Umweltgutachten,Umweltmanagement,Umweltmonitoring,Umweltökonomie,Umweltplanung,Umweltprüfung,Umweltrecht,Umweltschutz,Umweltschutzbehörde,Umweltverfahren,Umweltverträglichkeitsprüfung,UVP,UVPG,Verfahren,Vogelschutz,Vogelschutzrichtlinie,Vorprüfung,Wasserbewirtschaftung,Wasserinfrastruktur,Wassermanagement,Wassernutzung,Wasserqualität,Wasserrahmenrichtlinie,Wasserrecht,Wasserverbände,Wasserversorgung,WHG,WRRL

Seminarinfos

Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.

Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.

Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.

Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.

Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.

Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.

An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.

Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.

Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.

Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.

Kurszeiten

14. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

weitere Seminare

Teile dieses Seminar

bring mich zum IWU

Kurs-ID

W241114

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 479,00 €

Gesamtpreis 479,00 €