Die grenzüberschreitende Abfallverbringung
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden.
Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Seminarteilnehmende erhalten Herrn Dr. Wuttkes „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“ inklusive.
Kurszeiten
10. Juni 2025 09:30 - 16:45(GMT+01:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250610