<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gefahr &#8211; Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.</title>
	<atom:link href="https://iwu-ev.de/tag/gefahr/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://iwu-ev.de</link>
	<description>Weiterbildung seit 1990 in Magdeburg</description>
	<lastBuildDate>Mon, 08 Sep 2025 13:25:08 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://iwu-ev.de/wp-content/uploads/2021/04/cropped-Icon_IWU-32x32.png</url>
	<title>Gefahr &#8211; Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.</title>
	<link>https://iwu-ev.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Strafrechtliche Relevanz von Abwasserdelikten: Aktuelle Entwicklungen im Lichte des StGB</title>
		<link>https://iwu-ev.de/strafrecht-abwasser-stgb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[IWU KI]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 10:47:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Betrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Bewilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Boden]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenverunreinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bypass]]></category>
		<category><![CDATA[Delikte]]></category>
		<category><![CDATA[Delinquenz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Dokumentation]]></category>
		<category><![CDATA[Einleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Erlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrlässigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Flüsse]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährdungsdelikt]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Gewässer]]></category>
		<category><![CDATA[Gewässerverunreinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Industrie]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Klärschlamm]]></category>
		<category><![CDATA[Konkurrenz]]></category>
		<category><![CDATA[Kontamination]]></category>
		<category><![CDATA[Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Manager]]></category>
		<category><![CDATA[Mikroplastik]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Natur]]></category>
		<category><![CDATA[Ökosystem]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Paragrafen]]></category>
		<category><![CDATA[PFAS]]></category>
		<category><![CDATA[Pharmazeutika]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsgebiet]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsrahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Rückverfolgbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Schadstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[Schutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sensoren]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgfaltspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Spurenstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe]]></category>
		<category><![CDATA[Strafgesetzbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Straftat]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Überschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Umgang]]></category>
		<category><![CDATA[Umgehung]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltkriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Unbefugtheit]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfolgung]]></category>
		<category><![CDATA[Verunreinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Verursacherprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Wasser]]></category>
		<category><![CDATA[WHG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://iwu-ev.de/?p=9795</guid>

					<description><![CDATA[Die Abwasserentsorgung und der Gewässerschutz sind zentrale Säulen der Umweltpolitik in Deutschland. Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und seine nachgeordneten Verordnungen den ordnungsrechtlichen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="chat-history" class="chat-history-scroll-container">
<div id="ddee5765eddf8540" class="conversation-container message-actions-hover-boundary ng-star-inserted">
<div class="response-container ng-tns-c2755588928-112 response-container-with-gpi ng-star-inserted response-container-has-multiple-responses" data-hveid="1">
<div class="presented-response-container ng-tns-c2755588928-112">
<div class="response-container-content ng-tns-c2755588928-112">
<div class="response-content ng-tns-c2755588928-112">
<div id="model-response-message-contentr_ddee5765eddf8540" class="markdown markdown-main-panel enable-updated-hr-color" dir="ltr">
<p>Die Abwasserentsorgung und der Gewässerschutz sind zentrale Säulen der Umweltpolitik in Deutschland. Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und seine nachgeordneten Verordnungen den ordnungsrechtlichen Rahmen für Einleitungen und den Betrieb von Anlagen vorgeben, bildet das Strafrecht die letzte Instanz zur Ahndung besonders gravierender Verstöße. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Umweltkriminalität, insbesondere im Bereich der Abwasserdelikte, an Bedeutung gewinnt. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die einschlägigen Straftatbestände und deren praktische Anwendung.</p>
<hr />
<h3>1. Der strafrechtliche Rahmen: § 324, 324a und 326 StGB</h3>
<p>Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt mehrere Paragrafen, die den unbefugten Umgang mit Abwasser und verwandten Stoffen unter Strafe stellen. Die drei wichtigsten sind eng miteinander verknüpft:</p>
<h4><b>§ 324 StGB – Gewässerverunreinigung</b></h4>
<p>Dieser Paragraf ist der zentrale Straftatbestand für Abwasserdelikte. Er stellt das <b>unbefugte Einleiten</b> von Stoffen in ein Gewässer unter Strafe, wenn dadurch dessen physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit <b>nachteilig verändert</b> wird. Die Kernmerkmale sind:</p>
<ul>
<li><b>Unbefugtheit:</b> Eine Einleitung ist dann unbefugt, wenn sie ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung erfolgt oder wenn von einer bestehenden Genehmigung <b>erheblich abgewichen</b> wird. Ein einfacher Verstoß gegen einen Grenzwert wird in der Regel nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, während eine massive, vorsätzliche Überschreitung oder das Umgehen der Kläranlage eine Straftat darstellen kann.</li>
<li><b>Gefährdungsdelikt:</b> Die Gewässerverunreinigung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, es reicht bereits die <b>abstrakte Gefahr</b> einer erheblichen Verunreinigung aus; der tatsächliche Schaden muss nicht eintreten, um eine Strafbarkeit zu begründen.</li>
</ul>
<h4><b>§ 324a StGB – Bodenverunreinigung</b></h4>
<p>Dieser Tatbestand erfasst Handlungen, die nicht direkt das Gewässer, sondern den Boden schädigen. Er wird relevant, wenn Abwasserstoffe oder <b>Abwasserschlamm</b> unbefugt in den Boden eingebracht oder auf den Boden aufgebracht werden, wodurch dieser erheblich verunreinigt wird. In der Praxis kommt dies beispielsweise bei der illegalen Verbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen vor, der mit Schadstoffen belastet ist. Die strafrechtliche Relevanz hängt auch hier vom Ausmaß der Verunreinigung ab.</p>
<h4><b>§ 326 StGB – Unerlaubter Umgang mit Abfällen</b></h4>
<p>Obwohl Abwasser primär als flüssiges Medium gilt, wird <b>Klärschlamm</b> juristisch als <b>Abfall</b> eingestuft. Der Paragraf 326 StGB stellt den unerlaubten Umgang mit Abfällen unter Strafe. Dies betrifft das unbefugte Behandeln, Lagern, Ablagern oder Abladen von Abfall an Orten, die dafür nicht vorgesehen sind. Die illegale Entsorgung von Klärschlamm in Gruben oder auf nicht genehmigten Flächen fällt direkt unter diesen Straftatbestand. Bei der Einleitung von Abwasser kann auch eine strafrechtliche Konkurrenz zwischen § 324 und § 326 StGB bestehen, wenn das Abwasser selbst als Abfall zu qualifizieren ist.</p>
<hr />
<h3>2. Aktuelle Entwicklungen und die Grauzone zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat</h3>
<p>Die strafrechtliche Verfolgung von Abwasserdelikten steht vor neuen Herausforderungen, insbesondere durch das Aufkommen von <b>Spurenstoffen</b> (wie PFAS, Pharmazeutika und Mikroplastik). Der Nachweis einer &#8222;erheblichen Verunreinigung&#8220; durch diese Stoffe ist oft schwierig, da die toxikologischen Schwellenwerte noch nicht immer abschließend geklärt sind. Staatsanwaltschaften und Umweltbehörden intensivieren jedoch ihre Bemühungen, auch solche Delikte zu verfolgen.</p>
<p>Eine weitere Entwicklung ist die verstärkte Fokussierung auf die <b>persönliche Verantwortung</b> von Entscheidungsträgern. Während in der Vergangenheit oft nur Bußgelder gegen Unternehmen verhängt wurden, sehen sich heute auch Geschäftsführer, Betriebsleiter oder verantwortliche Mitarbeiter mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert. Das Strafrecht bietet hierfür die Möglichkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.</p>
<p>Die Unterscheidung zwischen einer bloßen <b>Ordnungswidrigkeit</b> (z. B. eine einmalige, geringfügige Grenzwertüberschreitung) und einer <b>Straftat</b> (z. B. die vorsätzliche Umgehung der Kläranlage) ist entscheidend. Die Grenzen sind fließend und hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.</p>
<hr />
<h3>3. Praktische Beispiele</h3>
<ul>
<li><b>Fall 1:</b> Ein Industrieunternehmen entscheidet sich, um Betriebskosten zu sparen, über einen versteckten Bypass stark verschmutztes Abwasser direkt in einen Fluss zu leiten, ohne es vorher zu reinigen. Hier liegt ein klarer Fall von vorsätzlicher <b>Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)</b> vor.</li>
<li><b>Fall 2:</b> Ein landwirtschaftlicher Betrieb lagert Abwasserschlamm aus einer externen Kläranlage ohne Genehmigung auf seinem Feld, um die Entsorgungskosten zu umgehen. Die chemische Analyse des Bodens ergibt eine erhebliche Kontamination. Dies kann als <b>Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)</b> und unerlaubter <b>Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)</b> geahndet werden.</li>
</ul>
<h3>Fazit</h3>
<p>Die strafrechtliche Relevanz von Abwasserdelikten ist heute präsenter denn je. Die Justiz verfügt mit den §§ 324, 324a und 326 StGB über wirksame Instrumente, um vorsätzliche und grob fahrlässige Umweltverstöße zu sanktionieren. Die aktuellen Entwicklungen, die sich auf neue Schadstoffe und die persönliche Verantwortlichkeit von Managern konzentrieren, zeigen, dass der Umweltstrafschutz ein dynamisches und sich stetig anpassendes Rechtsgebiet ist. Für Unternehmen und ihre Verantwortlichen bedeutet dies, dass die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften nicht nur eine administrative, sondern eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht darstellt.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis – Eine rechtlich-technische Betrachtung</title>
		<link>https://iwu-ev.de/bodenschutzrecht-und-altlastensanierung-in-der-praxis-eine-rechtlich-technische-betrachtung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[IWU KI]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Nov 2024 09:33:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Altlasten]]></category>
		<category><![CDATA[Altlastenverdacht]]></category>
		<category><![CDATA[Altstandort]]></category>
		<category><![CDATA[Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[analysieren]]></category>
		<category><![CDATA[BBodSchG]]></category>
		<category><![CDATA[BBodSchV]]></category>
		<category><![CDATA[Behörde]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrisiko]]></category>
		<category><![CDATA[bewerten]]></category>
		<category><![CDATA[Boden]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundes-Bodenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bürger]]></category>
		<category><![CDATA[Deponie]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[dringend]]></category>
		<category><![CDATA[durchführen]]></category>
		<category><![CDATA[Effektiv]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Ex-situ]]></category>
		<category><![CDATA[Fallbeispiele]]></category>
		<category><![CDATA[finanzieren]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[fördern]]></category>
		<category><![CDATA[Förderprogramme]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährdungsabschätzung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlich]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitliche Auswirkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[In-situ]]></category>
		<category><![CDATA[Innovative Technologien]]></category>
		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
		<category><![CDATA[komplex]]></category>
		<category><![CDATA[Kontamination]]></category>
		<category><![CDATA[kontrollieren]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten-Nutzen-Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[Kostengünstig]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreislaufwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Luft]]></category>
		<category><![CDATA[Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[nachhaltig]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nachsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Natur]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Ökosystemleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[planen]]></category>
		<category><![CDATA[Projekt]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[reinigen]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>
		<category><![CDATA[sanieren]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Schadstoff]]></category>
		<category><![CDATA[schützen]]></category>
		<category><![CDATA[schwierig]]></category>
		<category><![CDATA[sicher]]></category>
		<category><![CDATA[strategie]]></category>
		<category><![CDATA[technische Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[überwachen]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltfreundlich]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[untersuchen]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verunreinigung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgeschrieben]]></category>
		<category><![CDATA[Wasser]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://iwu-ev.de/?p=7977</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung Der Schutz des Bodens als Lebensgrundlage und Ressource gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Bodenschutzrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Prävention [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 data-sourcepos="3:1-3:14">Einleitung</h3>
<p data-sourcepos="5:1-5:438">Der Schutz des Bodens als Lebensgrundlage und Ressource gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Bodenschutzrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Prävention und Sanierung von Bodenverunreinigungen. In diesem Fachbericht werden die rechtlichen Grundlagen, die technischen Aspekte sowie die praktische Umsetzung der Altlastensanierung beleuchtet. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schnittstelle zwischen Recht und Technik gelegt.</p>
<h3 data-sourcepos="7:1-7:43">Rechtliche Grundlagen des Bodenschutzes</h3>
<p data-sourcepos="9:1-9:142">Das Bodenschutzrecht regelt die Pflichten zur Vermeidung, Minimierung und Sanierung von Bodenverunreinigungen. Zentrale Rechtsgrundlagen sind:</p>
<ul data-sourcepos="11:1-14:0">
<li data-sourcepos="11:1-11:203"><strong>Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG):</strong> Das BBodSchG legt die grundlegenden Ziele und Grundsätze des Bodenschutzes fest. Es regelt die Zuständigkeiten, die Verfahren und die Pflichten der Beteiligten.</li>
<li data-sourcepos="12:1-12:170"><strong>Verordnungen zum BBodSchG:</strong> Ergänzend zum Gesetz regeln Verordnungen detaillierte Anforderungen, wie z.B. die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).</li>
<li data-sourcepos="13:1-14:0"><strong>Landesrecht:</strong> Die Länder ergänzen das Bundesrecht durch eigene Bestimmungen, um auf regionale Besonderheiten einzugehen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="15:1-15:45">Technische Aspekte der Altlastensanierung</h3>
<p data-sourcepos="17:1-17:192">Die Altlastensanierung umfasst eine Vielzahl von technischen Maßnahmen, die auf die Art der Verunreinigung und die spezifischen Standortbedingungen zugeschnitten sind. Wichtige Verfahren sind:</p>
<ul data-sourcepos="19:1-24:0">
<li data-sourcepos="19:1-19:79"><strong>Bodenluftbehandlung:</strong> Zur Entfernung flüchtiger Schadstoffe aus dem Boden.</li>
<li data-sourcepos="20:1-20:80"><strong>Bodenluftabsaugung:</strong> Zur Verringerung der Schadstoffemissionen in die Luft.</li>
<li data-sourcepos="21:1-21:137"><strong>In-situ-Sanierung:</strong> Sanierungsmaßnahmen, die direkt im Boden durchgeführt werden (z.B. biologische Sanierung, thermische Sanierung).</li>
<li data-sourcepos="22:1-22:101"><strong>Ex-situ-Sanierung:</strong> Ausgrabung und Behandlung des kontaminierten Bodens außerhalb des Standorts.</li>
<li data-sourcepos="23:1-24:0"><strong>Kapselung:</strong> Isolierung des kontaminierten Bereichs, um eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="25:1-25:44">Schnittstelle zwischen Recht und Technik</h3>
<p data-sourcepos="27:1-27:159">Die erfolgreiche Altlastensanierung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Juristen und Ingenieuren. Dabei sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:</p>
<ul data-sourcepos="29:1-33:0">
<li data-sourcepos="29:1-29:204"><strong>Gefährdungsabschätzung:</strong> Die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsabschätzung müssen mit den technischen Möglichkeiten der Untersuchung und Bewertung des Standorts in Einklang gebracht werden.</li>
<li data-sourcepos="30:1-30:134"><strong>Sanierungsplanung:</strong> Der Sanierungsplan muss sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die technischen Machbarkeit berücksichtigen.</li>
<li data-sourcepos="31:1-31:178"><strong>Durchführung der Sanierung:</strong> Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und gleichzeitig die technischen Anforderungen erfüllen.</li>
<li data-sourcepos="32:1-33:0"><strong>Dokumentation:</strong> Die gesamte Sanierung muss umfassend dokumentiert werden, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nachzuweisen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="34:1-34:41">Praxisbeispiele und Herausforderungen</h3>
<p data-sourcepos="36:1-36:85">Die Altlastensanierung in der Praxis ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden:</p>
<ul data-sourcepos="38:1-42:0">
<li data-sourcepos="38:1-38:136"><strong>Alte Industriebrachen:</strong> Viele Altlasten befinden sich auf ehemaligen Industriegeländen, die oft komplex und schwer zugänglich sind.</li>
<li data-sourcepos="39:1-39:144"><strong>Vielfalt der Schadstoffe:</strong> Die Palette der im Boden vorkommenden Schadstoffe ist sehr groß und erfordert individuelle Sanierungsstrategien.</li>
<li data-sourcepos="40:1-40:77"><strong>Kosten:</strong> Die Sanierung von Altlasten ist oft mit hohen Kosten verbunden.</li>
<li data-sourcepos="41:1-42:0"><strong>Zeitaufwand:</strong> Sanierungsmaßnahmen können langwierig sein und erfordern eine kontinuierliche Überwachung.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="3:1-3:47">Zukunftsperspektiven der Altlastensanierung</h3>
<p data-sourcepos="5:1-5:55"><strong>1. Innovative Sanierungsverfahren und Technologien:</strong></p>
<ul data-sourcepos="7:1-11:0">
<li data-sourcepos="7:1-7:139"><strong>Mikrobiologische Verfahren:</strong> Eine zunehmende Nutzung von Mikroorganismen zur biologischen Abbaubarkeit von Schadstoffen wird erwartet.</li>
<li data-sourcepos="8:1-8:130"><strong>Nanotechnologien:</strong> Der Einsatz von Nanopartikeln zur gezielten Reinigung kontaminierter Böden und Grundwasser wird erforscht.</li>
<li data-sourcepos="9:1-9:159"><strong>Thermische Verfahren:</strong> Verbesserte Verfahren zur thermischen Behandlung von kontaminierten Böden, wie z.B. die In-situ-Beheizung, werden weiterentwickelt.</li>
<li data-sourcepos="10:1-11:0"><strong>Physikalische Verfahren:</strong> Neue Verfahren zur Trennung und Konzentration von Schadstoffen, wie z.B. Membranverfahren, werden erprobt.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="12:1-12:63"><strong>2. Integration von Altlastensanierung und Stadtentwicklung:</strong></p>
<ul data-sourcepos="14:1-17:0">
<li data-sourcepos="14:1-14:143"><strong>Brachflächenrevitalisierung:</strong> Die Umwandlung von Altlastenstandorten in attraktive Wohn- und Gewerbegebiete wird verstärkt vorangetrieben.</li>
<li data-sourcepos="15:1-15:126"><strong>Grüne Infrastruktur:</strong> Die Integration von Grünflächen und ökologischen Elementen in die Sanierungskonzepte wird zunehmen.</li>
<li data-sourcepos="16:1-17:0"><strong>Energetische Nutzung:</strong> Die Nutzung von Altlastenstandorten für erneuerbare Energien, wie z.B. Geothermie, wird geprüft.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="18:1-18:53"><strong>3. Risikobasierter Ansatz und adaptive Sanierung:</strong></p>
<ul data-sourcepos="20:1-22:0">
<li data-sourcepos="20:1-20:168"><strong>Dynamische Risikobewertung:</strong> Die kontinuierliche Anpassung der Sanierungsmaßnahmen an veränderte Bedingungen wird durch eine dynamische Risikobewertung ermöglicht.</li>
<li data-sourcepos="21:1-22:0"><strong>Monitoring und Kontrolle:</strong> Eine lückenlose Überwachung der Sanierungsergebnisse und eine frühzeitige Anpassung bei Abweichungen werden wichtiger.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="23:1-23:50"><strong>4. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz:</strong></p>
<ul data-sourcepos="25:1-28:0">
<li data-sourcepos="25:1-25:133"><strong>Datenmanagement:</strong> Die Nutzung von digitalen Plattformen zur Erfassung, Verwaltung und Analyse von Altlastendaten wird optimiert.</li>
<li data-sourcepos="26:1-26:129"><strong>Simulationen:</strong> Die Entwicklung von komplexen Simulationsmodellen zur Vorhersage von Sanierungsprozessen wird vorangetrieben.</li>
<li data-sourcepos="27:1-28:0"><strong>Robotik:</strong> Der Einsatz von Robotern zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in schwer zugänglichen Bereichen wird geprüft.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="29:1-29:59"><strong>5. Internationale Zusammenarbeit und Wissensmanagement:</strong></p>
<ul data-sourcepos="31:1-34:0">
<li data-sourcepos="31:1-31:120"><strong>Erfahrungsaustausch:</strong> Der Austausch von Erfahrungen und Best Practices auf internationaler Ebene wird intensiviert.</li>
<li data-sourcepos="32:1-32:113"><strong>Standardisierung:</strong> Die Entwicklung internationaler Standards für die Altlastensanierung wird vorangetrieben.</li>
<li data-sourcepos="33:1-34:0"><strong>Wissensmanagement:</strong> Die systematische Erfassung und der Austausch von Wissen über Altlasten werden gefördert.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="35:1-35:46"><strong>6. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft:</strong></p>
<ul data-sourcepos="37:1-39:0">
<li data-sourcepos="37:1-37:113"><strong>Ressourcenschonung:</strong> Die Minimierung von Abfall und der Einsatz von recycelten Materialien werden verstärkt.</li>
<li data-sourcepos="38:1-39:0"><strong>Ökologische Fußabdruck:</strong> Die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen wird zur Pflicht.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="40:1-40:9">Fazit</h3>
<p data-sourcepos="42:1-42:402">Die Zukunft der Altlastensanierung ist geprägt von Innovation, Nachhaltigkeit und einer stärkeren Integration in übergeordnete Prozesse wie Stadtentwicklung und Klimawandelanpassung. Durch den Einsatz neuer Technologien, die Entwicklung intelligenter Sanierungsstrategien und eine stärkere internationale Zusammenarbeit können Altlasten zukünftig noch effizienter und umweltfreundlicher saniert werden.</p>
<p data-sourcepos="44:1-44:108"><strong>Zusätzliche Aspekte, die in zukünftigen Forschungsarbeiten und Entwicklungen eine Rolle spielen könnten:</strong></p>
<ul data-sourcepos="46:1-49:0">
<li data-sourcepos="46:1-46:139"><strong>Soziale Aspekte:</strong> Die Einbindung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse und die Kommunikation von Risiken und Chancen der Sanierung.</li>
<li data-sourcepos="47:1-47:162"><strong>Wirtschaftliche Aspekte:</strong> Die Entwicklung von kosteneffizienten Sanierungsverfahren und die Berücksichtigung der langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen.</li>
<li data-sourcepos="48:1-49:0"><strong>Ethische Aspekte:</strong> Die Abwägung von Risiken und Nutzen bei der Sanierung von Altlasten und die Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="50:1-50:84">Das dazu gehörige Fachseminar ist in der <a href="https://iwu-ev.de/veranstaltungen">Seminarwelt des IWU Magdeburg</a> auffindbar.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>85.000 Tonnen Abfall falsch in K+S-Bergwerk eingelagert</title>
		<link>https://iwu-ev.de/85-000-tonnen-abfall-falsch-in-ks-bergwerk-eingelagert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[IWU KI]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 2024 13:04:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Abfallart]]></category>
		<category><![CDATA[Altlasten]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Aufklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Auswirkung]]></category>
		<category><![CDATA[Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Bergwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewusstseinsbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Biodiversitätsverlust]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenversiegelung]]></category>
		<category><![CDATA[Deponie]]></category>
		<category><![CDATA[Engagement]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Filtration]]></category>
		<category><![CDATA[Folgen]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzeslücke]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsgefährdung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwassergefährdung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Illegalität]]></category>
		<category><![CDATA[Imageverlust]]></category>
		<category><![CDATA[Industrie]]></category>
		<category><![CDATA[Katastrophe]]></category>
		<category><![CDATA[Katastrophen]]></category>
		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
		<category><![CDATA[Kontamination]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Krise]]></category>
		<category><![CDATA[Lagerung]]></category>
		<category><![CDATA[Langzeitfolgen]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Menge]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche Wahrnehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Ökosystemzerstörung]]></category>
		<category><![CDATA[Partizipation]]></category>
		<category><![CDATA[politische Verantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[Prävention]]></category>
		<category><![CDATA[Protest]]></category>
		<category><![CDATA[Radioaktivität]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsunsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Recycling]]></category>
		<category><![CDATA[Region]]></category>
		<category><![CDATA[Ressourcenverschwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schuld]]></category>
		<category><![CDATA[Sickerwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Sondermüll]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgung]]></category>
		<category><![CDATA[Streit]]></category>
		<category><![CDATA[Toxizität]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltverschmutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unsachgemäßheit]]></category>
		<category><![CDATA[Ursache]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust]]></category>
		<category><![CDATA[Verschmutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Wandel]]></category>
		<category><![CDATA[Weg]]></category>
		<category><![CDATA[Zeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zerstörung]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilgesellschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://iwu-ev.de/?p=7464</guid>

					<description><![CDATA[Nach der Einlagerung von 85.000 Tonnen Abfall außerhalb zugelassener Bereiche in der K+S-Grube Hattorf Wintershall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen vier Personen. Hersfeld-Rotenburg [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nach der Einlagerung von 85.000 Tonnen Abfall außerhalb zugelassener Bereiche in der K+S-Grube Hattorf Wintershall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen vier Personen.</em></p>
<p>Hersfeld-Rotenburg – Die Abfall-Einlagerung außerhalb dafür zugelassener Bereiche in der Kaligrube Hattorf-Wintershall des K+S-Werks Werra beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Fulda.</p>
<p>Das Regierungspräsidium Kassel (RP) als zuständige Bergbehörde hat Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts des illegalen Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage beziehungsweise unerlaubten Umgangs mit Abfällen erstattet. Derzeit vier Beschuldigten wird zur Last gelegt, etwa 85.000 Tonnen Abfälle in unzulässiger Weise außerhalb zugelassener Bereiche der Untertageverwertung Wintershall abgelagert zu haben, teilt Franziska Kraus, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Fulda, auf Anfrage mit. Die Ermittlungen stünden noch ganz am Anfang, mit einem Abschluss sei in diesem Jahr wohl nicht zu rechnen. Nähere Angaben zu den Beschuldigten, etwa, ob und in welcher Funktion diese bei K+S tätig sind oder waren, machte die Staatsanwältin auf Nachfrage nicht.</p>
<p>Dass wegen des Vorfalls nach Informationen unserer Zeitung mehrere leitende Mitarbeiter der Untertageverwertung gekündigt beziehungsweise freigestellt wurden, wollte K+S-Sprecher Johannes Rützel nicht bestätigen, sprach jedoch von „arbeitsrechtlichen Maßnahmen“, zu denen sich das Unternehmen im laufenden Verfahren nicht äußere.</p>
<p>Auf die in diesem Bereich nicht zulässige Einlagerung von Abfällen wie Rückständen aus der Hausmüllverbrennung im sogenannten Versatzfeld Steinberg war die Bergbehörde durch einen offenbar anonymen Hinweis aufmerksam geworden, der sich bei einer Vor-Ort-Kontrolle als zutreffend erwies. Per Pressemitteilung hatte K+S den Vorfall am 7. Juni schließlich selbst öffentlich gemacht (wir berichteten). In einer ersten Schätzung bezifferte das RP die betroffene Abfall-Menge seinerzeit auf rund 80.000 Tonnen. Nach einer detaillierteren Bestandsaufnahme wurde sie inzwischen um 5000 Tonnen nach oben korrigiert. Weitere nicht zugelassene Ablagerungen seien nach Bekanntwerden jedoch nicht hinzugekommen, erklärt RP-Sprecher Thomas Schwabauer.</p>
<p>Die nicht ordnungsgemäß abgelagerten Abfälle sollen nun aufgenommen und in behördlich zugelassene Bereiche der Untertageverwertung umgelagert werden. Dazu müsse K+S zunächst einen Betriebsplan erstellen und der Bergbehörde zur Genehmigung vorlegen, heißt es vom RP. Die Untertage-Verwertung betreibt K+S seit 1992. Gefahrstoffe, wie weniger stark belastete Filterstäube aus der Müllverbrennung, werden in Big-Bags in die 500 bis 800 Meter unter der Erdoberfläche durch den Kali-Abbau entstandenen Hohlräume gestapelt, um die alten Abbaufelder zu stabilisieren. Stark belastete, umweltgefährdende Abfälle werden hingegen in der Untertagedeponie Herfa-Neurode eingelagert, um sie möglichst von der Biosphäre zu isolieren. Dort waren im Jahr 2019 und im Jahr 2016 Brände ausgebrochen.</p>
<p>Die nicht ordnungsgemäß in der der K+S-Kaligrube Hattorf-Wintershall abgelagerten 85.000 Tonnen Abfälle sollen nun aufgenommen und in behördlich zugelassene Bereiche der Untertageverwertung umgelagert werden. Dazu habe sich die Betreiberin nach Abstimmung mit der Bergbehörde entschieden, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel auf Nachfrage mit.</p>
<p>Bei der Untertageverwertung werden Abfälle wie Filterstäube aus der Müllverbrennung in rund 90 mal 90 mal 120 Zentimeter große Kunststoffsäcke, sogenannte Big-Bags, abgefüllt. Diese werden durch Vibration verdichtet und per Teleskoplader in die Abbau-Hohlräume gestapelt. Im letzten Arbeitsschritt schleudert ein Spezialfahrzeug feuchtes Salz in die verbliebenen Hohlräume, welches anschließend aushärtet. „So wird in der Untertageverwertung die Anbindung der Big-Bags an die Salzpfeiler des Grubengebäudes erreicht“, erklärt K+S-Unternehmenssprecher Johannes Rützel. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hieß es von K+S, die betroffenen Abfälle seien für die Untertageverwertung grundsätzlich zugelassen, geprüft und korrekt den Regeln der Technik entsprechend eingelagert worden – allerdings nicht in den dafür vorgesehenen, sondern angrenzenden Bereichen.</p>
<p>Wie es dazu kommen konnte, dazu äußert sich das Regierungspräsidium Kassel trotz Abschluss der fachlichen und rechtlichen Prüfung durch die Bergbehörde mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht. Auch über eine mögliche Ahndung der Verstöße durch die Bergbehörde, etwa in Form eines Bußgeldverfahrens, könne erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen entschieden werden, heißt es weiter. Flucht- und Rettungswege oder sonstige brandschutz- und sicherheitsrelevante Einrichtungen oder Vorgaben in der Kaligrube waren durch die fehlerhafte Einlagerung laut RP nicht tangiert.</p>
<p>Sollte sich bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Fulda der Verdacht des illegalen Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage beziehungsweise des unerlaubten Umgangs mit Abfällen bestätigen, drohen den vier Beschuldigten bei einer Verurteilung laut Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu drei beziehungsweise fünf Jahren oder Geldstrafen.</p>
<p>Informationen unserer Zeitung, nach denen es Überlegungen geben soll, die nachträgliche Genehmigung der Einlagerung zu beantragen, weil die mit Rückständen aus der Müllverbrennung gefüllten Big-Bags dem Vernehmen nach beim Auslagern reißen, bestätigten weder RP noch K+S – dementierten sie aber auch nicht eindeutig. Laut RP-Sprecher Thomas Schwabauer sei „gegenwärtig eine Umlagerung der Abfälle“ vorgesehen. Dafür habe die Bergbehörde die Vorlage eines Betriebsplans verlangt, der eine bergbehördliche Zulassung erfordere, bevor mit den Arbeiten begonnen werde. „Die technische Umsetzbarkeit wird derzeit durch die Betreiberin insbesondere unter Arbeitsschutzaspekten geprüft. Das weitere Vorgehen der Betreiberin wird durch fortlaufende Abstimmungen mit der Bergbehörde und anlassbezogene Befahrungen flankiert“, heißt es dazu aus der Pressestelle des Regierungspräsidiums in Kassel weiter.</p>
<p>Noch vager formuliert es K+S-Sprecher Johannes Rützel: „Für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands in der Untertageverwertung in der Grube Hattorf-Wintershall stehen wir im Austausch mit den zuständigen Behörden. K+S wird weiterhin transparent mit den Behörden zusammenarbeiten. Die Untersuchungen dauern an. Daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über mögliche Details treffen.“ Auch zu „technischen Details einer Bergung der in nicht dafür vorgesehene Bereiche eingelagerten Big-Bags“ äußere sich das Unternehmen noch nicht, so Rützel. (Jan-Christoph Eisenberg)</p>
<p>Kürzlich hatte K+S die Verlegung seines Logistikzentrums von Philippsthal nach Hönebach angekündigt und das Logistik-Konzept für die Abdeckung der Abraumhalden vorgestellt. Als Abdeckmaterial sollen Bauschutt und Hausmüll-Schlacke zum Einsatz kommen. Die Kali-Förderung im Standort Unterbreizbach des Werks Werra soll 2027 enden.</p>
<p>Quelle:  „Hessische Niedersächsische Allgemeine“ (HNA)</p>
<div class="entry-content">
<div class="entry-content">
<div class="entry-content">
<div class="entry-content">
<p>Das dazu gehörige Fachseminar ist in der <a href="https://iwu-ev.de/veranstaltungen/?beitrag">Seminarwelt des IWU Magdeburg</a> auffindbar.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesumweltministerin will schnelle Bergung von radioaktivem Müll</title>
		<link>https://iwu-ev.de/bundesumweltministerin-will-schnelle-bergung-von-radioaktivem-muell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[IWU KI]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 12:36:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Abdichtung]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Abfalltransport]]></category>
		<category><![CDATA[Abfallwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Abschirmung]]></category>
		<category><![CDATA[Atom]]></category>
		<category><![CDATA[Atomabfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Atommüll]]></category>
		<category><![CDATA[Bergbautechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Bergung]]></category>
		<category><![CDATA[Bergungssysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Bergungstechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Container]]></category>
		<category><![CDATA[Dekontamination]]></category>
		<category><![CDATA[Dekontaminationsmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Dekontaminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Deponie]]></category>
		<category><![CDATA[Deponiesicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Endlager]]></category>
		<category><![CDATA[Endlagertechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Endlagerung]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgen]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgungssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorgungssysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrgut]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Handhabung]]></category>
		<category><![CDATA[Isotope]]></category>
		<category><![CDATA[Katastrophenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kontaminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrollsysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Lager]]></category>
		<category><![CDATA[lagern]]></category>
		<category><![CDATA[Lagerstätten]]></category>
		<category><![CDATA[Lagerung]]></category>
		<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Müll]]></category>
		<category><![CDATA[Mülltransport]]></category>
		<category><![CDATA[Notfallmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[nuklear]]></category>
		<category><![CDATA[Nuklearabfall]]></category>
		<category><![CDATA[Radioaktiv]]></category>
		<category><![CDATA[radioaktive]]></category>
		<category><![CDATA[Radioaktive Stoffe]]></category>
		<category><![CDATA[Radionuklide]]></category>
		<category><![CDATA[Radionuklidsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Reaktormüll]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>
		<category><![CDATA[Rückführung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückholung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückholungstechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Schutz]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzanzüge]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzvorrichtungen]]></category>
		<category><![CDATA[sicher]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitssysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrzonen]]></category>
		<category><![CDATA[Strahlenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Strahlenschutzmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Strahlenschutzvorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Strahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Tiefenlager]]></category>
		<category><![CDATA[Tiefenlagerung]]></category>
		<category><![CDATA[Transport]]></category>
		<category><![CDATA[Transportsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungssysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verpackung]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederaufbereitung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://iwu-ev.de/?p=7354</guid>

					<description><![CDATA[Einsickerndes Wasser im maroden Atommülllager Asse hatte zuletzt Experten beunruhigt. Auch die Bundesumweltministerin drängt nun auf eine beschleunigte Rückholaktion. Bundesumweltministerin Steffi Lemke [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="summary">Einsickerndes Wasser im maroden Atommülllager Asse hatte zuletzt Experten beunruhigt. Auch die Bundesumweltministerin drängt nun auf eine beschleunigte Rückholaktion.</div>
<div></div>
<div class="metadata">Bundesumweltministerin Steffi Lemke setzt sich angesichts des ungeklärten Verbleibs von Salzwasser im maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen für eine beschleunigte Bergung der radioaktiven <span class="rtr-schema-org">Abfälle</span> ein. In einem Interview bei NDR Info sagte sie, dass sie mit der Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung über die Notwendigkeit einer Beschleunigung gesprochen habe. Dies werde derzeit von Technikern untersucht und geprüft. Lemke kündigte außerdem an, die Asse an diesem Mittwoch zu besuchen.</div>
<div></div>
<div>
<div class="iqdcontainer" data-placement="pos_2" data-device="desktop">
<div id="iqadtile8" data-placement="pos_2">Die Rückholung stelle eine enorme Herausforderung dar, ein solcher Vorgang sei weltweit noch nie durchgeführt worden. Es sei nie geplant gewesen, dass die Abfälle aus der Asse wieder geborgen werden sollten, sagte Lemke. Die Rückholung sei aber möglich und gesetzlich beauftragt. Daher müsse sie auch verfolgt werden, sagte die Grünenpolitikerin.</div>
</div>
<p class="paragraph article__item">Im maroden Atommülllager Asse in Niedersachsen alarmiert das seit Langem einsickernde Salzwasser Politiker und Experten. Schon im April hatte die neue Chefin der Betreibergesellschaft (BGE), Iris Graffunder, die schwierige Lage beschrieben. &#8222;Es ist nicht vollkommen planbar, wie sich der Berg entwickelt. Durch diese starke Veränderung des Wasserzutritts sind wir alarmiert&#8220;, sagte sie der <em>Braunschweiger Zeitung</em>.</p>
<p class="paragraph article__item">In der Schachtanlage liegen in 13 Kammern etwa 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weil Wasser eindringt, soll das Lager geräumt werden. Lange Zeit sickerten nach BGE-Angaben täglich etwa zwölf Kubikmeter Wasser ein. Seit einigen Monaten nimmt die Menge an der Hauptauffangstelle ab. &#8222;Das heißt, das Wasser bleibt irgendwo anders. Das beunruhigt uns&#8220;, sagte Graffunder.</p>
</div>
<p>Quelle: https://www.zeit.de/</p>
<div class="entry-content">
<div class="entry-content">
<p>Das dazu gehörige Fachseminar ist in der <a href="https://iwu-ev.de/veranstaltungen/?beitrag">Seminarwelt des IWU Magdeburg</a> auffindbar.</p>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zur Überprüfung der Technischen Baubestimmung im Rahmen eines Normkontrollverfahrens hinsichtlich der Aufstellung von Anforderungen an VOC‐Emissionen aus Holzwerkstoffen</title>
		<link>https://iwu-ev.de/zur-ueberpruefung-der-technischen-baubestimmung-im-rahmen-eines-normkontrollverfahrens-hinsichtlich-der-aufstellung-von-anforderungen-an-voc%e2%80%90emissionen-aus-holzwerkstoffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[IWU KI]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 May 2021 11:30:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Anlage]]></category>
		<category><![CDATA[Baubestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[baulich]]></category>
		<category><![CDATA[BauPVO]]></category>
		<category><![CDATA[compounds]]></category>
		<category><![CDATA[Emissionen]]></category>
		<category><![CDATA[Ermächtigungsgrundlage]]></category>
		<category><![CDATA[Forschungsstand]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrenabwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrenverdacht]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[LBO]]></category>
		<category><![CDATA[Marktbehinderungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Missstände]]></category>
		<category><![CDATA[Norm]]></category>
		<category><![CDATA[Normkontrollverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[organic]]></category>
		<category><![CDATA[OSB‐Platte]]></category>
		<category><![CDATA[Produktanforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Summengrenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[VOC]]></category>
		<category><![CDATA[VOC‐Emission]]></category>
		<category><![CDATA[volatile]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgebereich]]></category>
		<category><![CDATA[VwV‐TB]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://iwu-ev.de/?p=2505</guid>

					<description><![CDATA[VGH Baden‐Württemberg, Urteil vom 7.10.2020 – 8 S 2944/18 Die durch Kopp‐Assenmacher &#38; Nusser Rechtsanwälte vertretene Antragstellerin stellt u.a. OSB‐Platten her und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>VGH Baden‐Württemberg, Urteil vom 7.10.2020 – 8 S 2944/18</p>
<p>Die durch Kopp‐Assenmacher &amp; Nusser Rechtsanwälte vertretene Antragstellerin stellt u.a. OSB‐Platten her und verkauft diese bundesweit. Bei OSB‐Platten handelt es sich um harmonisierte Bauprodukte, die in den Anwendungsbereich der harmonisierten Norm EN 13986 und damit unter die EU-BauPVO fallen. Anforderungen an VOC‐Emissionen (volatile organic compounds) werden durch die harmonisierte Norm nicht aufgestellt. Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV‐TB) enthält hingegen mit den „Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)“ produktbezogene Anforderungen an VOC‐Emissionen aus OSB‐Platten. Eine der MVV‐TB entsprechende Regelung existiert im Hinblick auf Anforderungen an VOC‐Emissionen ebenfalls in der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen Baden‐Württemberg (VwV-TB). Danach dürfen OSB‐Platten bestimmte Grenzwerte für VOC‐Emissionen nicht überschreiten. Die Antragstellerin wendet sich mit einem Normkontrollverfahren gegen die Aufstellung von Anforderungen an VOC‐Emissionen durch die VwV‐TB. Sie ist zum einen der Ansicht, dass die Aufstellung von Anforderungen an VOC‐Emissionen gegen das Marktbehinderungsverbot des Art 8 Abs 4 BauPVO verstößt, weil die maßgeblichen Produktanforderungen für OSB‐Platten in der abschließenden harmonisierten Norm EN 13986 festgelegt worden sind. Zum anderen fehle es derzeit an gesicherten Forschungsergebnissen hinsichtlich gesundheitsschädlicher Auswirkungen von VOC‐Emissionen sowie erst recht an einer fachlichen Grundlage für die Festlegung der streitgegenständlichen Grenzwerte; die Anforderungen seien daher dem Vorsorgebereich zuzurechnen. Letzteres ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 73a BW LBO gedeckt.</p>
<p>Das Normkontrollverfahren hat Erfolg. Die Aufstellung von Anforderungen an VOC‐Emissionen für OSB‐Platten durch die VwV‐TB ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 73a BW LBO gedeckt und somit unwirksam. Die angegriffene Regelung der VwV‐TB konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen für bauliche Anlagen nach § 3 Abs. 1 BW LBO und stellt einen tauglichen Antragsgegenstand eines Normkontrollverfahrens dar. § 73a BW LBO gestattet eine Konkretisierung der Anforderungen für bauliche Anlagen in der VwV‐TB jedoch nur, soweit hierdurch gewährleistet werden soll, dass insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht bedroht werden und bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände nutzbar sind. Tatbestandliche Voraussetzung für die Aufstellung zusätzlicher Anforderungen an VOC‐Emissionen ist demnach das Vorliegen einer abstrakten Gefahr, während ein Gefahrenverdacht oder eine bloße Besorgnis nicht ausreichen. Der VGH Baden‐Württemberg konnte jedoch – trotz einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Forschungsstand – keine hinreichend abstrakte Gefahr für die menschliche Gesundheit im Hinblick auf von OSB‐Platten potenziell ausgehende VOC‐Emissionen feststellen, welche die Festlegung konkreter Summengrenzwerte für VOC‐Emissionen in Anhang 8 VwV‐TB als gerechtfertigt erscheinen lässt. Da die angegriffene Regelung der VwV‐TB bereits nicht den Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage entspricht, kommt es auf eine Unionsrechtswidrigkeit nicht mehr an. Jedoch stimmte das Gericht der Antragstellerin darin zu, dass der EU‐BauPVO das System der Vollharmonisierung zu Grunde liegt, welches den Mitgliedstaaten aufgrund von Art. 8 Abs. 4 EU-BauPVO grundsätzlich verbietet, zusätzliche nationale produktbezogene Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte aufzustellen.</p>
<p><em><strong>Anmerkung</strong>: Die Bedeutung des Urteils geht weit über den entschiedenen Fall hinaus. Zwar gilt das Urteil zunächst unmittelbar nur für die VwV‐TB Baden‐Württemberg, dennoch hat die Entscheidung auch Bedeutung für die Rechtslage in anderen Bundesländern, da die in Baden‐Württemberg angegriffenen Regelungen auch in anderen Bundesländern nahezu identisch umgesetzt worden sind. Dementsprechend sind Normenkontrollverfahren in weiteren Bundesländern anhängig. Die Ausführungen des VGH Baden‐Württemberg betreffen zudem nicht nur die Anforderungen an VOC‐Emissionen aus OSB‐Platten. Schließlich gilt das gesetzliche Erfordernis der Gefahrenabwehr grundsätzlich für alle normkonkretisierenden Anforderungen an bauliche Anlagen durch Technische Baubestimmungen. Um die Eignung der Regelungen zur Gefahrenabwehr beurteilen zu können, muss der Regelungssetzer sich u.U. auch vertieft mit den verfügbaren wissenschaftlichen Grundlagen des Regelungsthemas befassen. Neben Anhang 8 MVV‐TB dürften beispielsweise auch die „Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)“ (Anhang 9 MVVTB) von dieser Problematik betroffen sein.</em></p>
<p>Quelle: <a href="https://kn-law.de/" target="_blank" rel="noopener">Kopp-Assenmacher &amp; Nusser Rechtsanwälte PartGmbB</a></p>
<p>Das dazu gehörige Fachseminar ist in der <a href="https://iwu-ev.de/veranstaltungen/?beitrag">Seminarwelt des IWU Magdeburg</a> auffindbar.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
