Das Störfallrecht

2025Mi12Feb09:30Mi16:45Das StörfallrechtImmer alles auf Abstand halten?Kurs-IDS250212 Event TagsAbstand,Abstandsgutachten,Alarmierung,Alarmierungssystem,Alarmplan,Anlagenzustand,Anzeigepflicht,Arbeitsschutz,Arbeitssicherheit,Aufsichtspflichten,Ausnahmegenehmigung,Auswirkungsabschätzung,Behörde,Bestandsanlagen,Betreiberpflichten,Betreiberverantwortung,Betriebliches Kontinuitätsmanagement,Betriebsablauf,Betriebsgenehmigung,Betriebssicherheit,Betriebssicherheitsverordnung,Betriebstagebuch,Brandschutz,Chemikalienrecht,Dokumentation,Emissionsbegrenzung,Entsorgung,Evakuierung,Explosionsschutz,Fachkunde,Gefährdungsbeurteilung,Gefahrenabwehr,Gefahrenanalyse,Gefahrenstoffe,Gefahrguttransporte,Genehmigungsverfahren,Haftung,HAZOP,Immissionsschutz,Informationspflicht,Inspektion,KAS,Katastrophenschutz,Koordination,Krisenmanagement,Lagerung,Meldepflicht,Notfallmaßnahmen,Notfallplanung,Notfallübung,Öffentlichkeitsbeteiligung,PAAG,Prävention,Quotientenregel,Risikoanalyse,Risikobewertung,Risikobewusstsein,Risikomanagement,Schadensbegrenzung,Schadenspotenzial,Schadstoffe,Schulungen,Schutzmaßnahmen,Schutzziel,Seveso,Sicherheitsbeauftragter,Sicherheitsbericht,Sicherheitskonzept,Sicherheitsmanagement,Störfall,Störfallbeauftragter,Störfallrecht,Störfallverordnung,StörfallVO,Störfallvorsorge,Technische Schutzmaßnahmen,Transport,Überprüfung,Überwachung,Überwachungsbehörde,Überwachungspflichten,Übungen,Umweltauswirkungen,Umweltrecht,Unfallverhütung,Warnung,Wartung

Seminarinfos

Bereits seit 2017 ist das aktuelle Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.

Trotzdem treten in der Praxis immer wieder Fragen auf:

  • Wann muss eine Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen erfolgen?
  • Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
  • Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
  • Was beinhaltet das störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
  • Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
  • Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
  • Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
  • Warum müssen Abfälle störfallrechtlich bewertet werden und wie geht das?

Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.

Kurszeiten

(Mittwoch) 09:30 - 16:45(GMT+01:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

Kurs-ID

S250212

Teilnahme am Kurs

Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.

Teilnahmepauschale (MwSt.-frei) 399,00 €

Gesamtpreis 399,00 €