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Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

2023Do27Apr09:30Do16:30Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungunter Berücksichtigung aktueller RechtsprechungKurs-IDW210427 in Planung Event TagsAbwasser,Abwasserabgabe,Abwasserbeitrag,Abwasserbeseitigung,Abwasserbeseitigungspflicht,Abwasserbetrieb,Abwasserentsorgung,Abwasserentsorgungsbetrieb,Abwassergesetz,Abwasserrecht,Abwassersatzung,Anschluss- und Benutzungszwang,Anschlussbeitrag,Anschlussgebühr,Anschlusskosten,Anschlusspflicht,Anschlusszwang,Benutzungsgebühr,Benutzungspflicht,Benutzungszwang,Bußgelder,Durchsetzung,Erschließungsbeitrag,Gebührenkalkulation,Gebührenordnung,Gebührenrecht,Gebührenverordnung,Gemeinde,Grundstücksanschluss,Grundstückseigentümer,Grundstücksentwässerung,Hausanschluss,Kanalisation,Kommunalabgabenrecht,kommunale Abwasserentsorgung,Kontrollen,Mahnverfahren,öffentliche Abwasserbeseitigung,öffentliche Wasserversorgung,Ordnungsgeld,Rechtsmittelverfahren,Satzungserlass,Umsetzung,Verpflichtungserklärung,Verwaltungsakt,Verwaltungsverfahren,Verwaltungsvollstreckung,Vollstreckungsbescheid,Wasseranschluss,Wassergesetz,Wasserhaushaltsgesetz,Wasserrecht,Wasserversorgung,Wasserversorgungsunternehmen,Wasserzins,Widerspruchsverfahren,Zwangsgeld,Zwangsvollstreckung,Zweckverband

Seminarinfos

Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind.

Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen.

Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist nach § 50 (1) WHG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aber auch von privaten Aufgabenträgern durchgeführt werden kann.

Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich ist.

Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von Anschlussnehmern zu verteilen.

Im Workshop werden Fragen zur Anschluss- und Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.

Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein. Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht.

Kurszeiten

(Donnerstag) 09:30 - 16:30(GMT+02:00)

Ort

IWU Magdeburg

Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108

Kurs-ID

W210427

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