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April
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG am 24.10.2015, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten
Seminarinfos
Nach Inkrafttreten des ElektroG am 24.10.2015, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten an einen vorläu- figen Endpunkt angekommen.
Angesichts der im Vergleich zu dem bisher praktizierten Entsorgungssystem vorgenommenen Veränderungen (inkl. teilweise ungelöster Streitfälle) sollen in dem Seminar die rechtlichen Weichenstellungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
Sie sollen als Teilnehmer durch dieses Seminar auf das in Kraft getretene ElektroG eingestellt und damit in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung zu steuern und die für die betriebliche Praxis erwachsenden Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen. Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der Regelungssystematik an die Hand gegeben.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Beteiligte an der Entsorgung von Elektrogeräten sowie Sie, als betroffene Mitarbeiter/Innen der Abfall- und Immissionsschutzbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210412
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien.
Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der Vergabeunterlagen, der Preisbildung, der Bauausführung, der Güteanforderungen bis zur Abnahme und Gewährleistung sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB entsprochen werden kann.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, von Verbänden, von Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210413
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Workshops ist eine Einführung und ein Überblick über
das derzeit sehr umstrittene Themavorhandene Lösungswege
werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare
Interpretation des speziellen Artenschutzrechts– insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG. So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“ und „FCS“ -Maßnahmen werden erläutert.
Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Workshops. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210414
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Sanierungsvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der
Seminarinfos
Bei der Abwicklung von Sanierungsvorhaben kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Standpunkten zwischen den Vertragsparteien.
Dabei kann es bereits bei der Ausschreibung und Anwendung der Vergabeunterlagen, der Preisbildung, der Bauausführung, der Güteanforderungen bis zur Abnahme und Gewährleistung sowie Abrechnung zu „Reibungspunkten“ kommen.
Das Seminar soll Ihnen an praxisbezogenen Beispielen eine Übersicht geben, wie bei Bauvorhaben den Anforderungen der VOB entsprochen werden kann.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Bauverwaltung, von Verbänden, von Ingenieur-Büros und an Bauunternehmen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210415
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht
Seminarinfos
Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Dieser workshop – Teil 2 befasst sich vor allem mit konkreten Fallbeispielen aus der Bauleitplanung (FNP, B-Pläne und VEP) sowie der Objektplanung (Windkraft; berg- und wasserbauliche sowie infrastrukturelle Projekte) werden Recht und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund.
Ziel des Workshops ist eine Vertiefung der Thematik – Fallbeispiele der Teilnehmer/innen stehen im Vordergrund.
Gemeinsame Lösungswege unter Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen aktuellen Rechtsprechung werden aufgezeigt.
Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44(5), der Ausnahme nach § 45 (7) sowie der Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG im Mittelpunkt des Workshops.
Anforderungen an „CEF“ und „FCS“-Maßnahmen sowie Beispiele für ihre praktische Umsetzung werden behandelt.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Teilnehmer/innen des Workshops Teil I – Grundlagen – ist jedoch gleichermaßen an mit dem Thema schon vertraute Vertreter von Vorhabenträgern, Kommunen, Behörden und Planer gerichtet!
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 17:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210415
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst. Durch das Hochwasserschutzgesetz
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet. Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt. Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.
Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen. Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210419
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt. Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln.
Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau. Weitere Ingenieurund Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210420
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Ausbildung zum Sachkundigen berechtigt den Kursteilnehmer die monatliche Eigenüberwachung an LFA selbst vorzunehmen. Das spart Kosten 1. für die Fremdüberwachung und 2. für die
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Die Ausbildung zum Sachkundigen berechtigt den Kursteilnehmer die monatliche Eigenüberwachung an LFA selbst vorzunehmen.
Das spart Kosten 1. für die Fremdüberwachung und 2. für die halbjährliche Leerung durch Beantragung der bedarfsgerechten Entsorgung bei den Behörden.
Kursteilnehmer werden darin geschult, an LFA verschiedene Bauarten die regelmäßigen Funktionskontrollen vorzunehmen, Störungen zu erkennen, ihre Behebung selbst vorzunehmen oder das Nötige zu ihrer fachgerechten Beseitigung zu veranlassen.
Es erfolgt auch eine Unterweisung in verschiedene Prüfmittel und die behördensichere Dokumentation.
Die Teilnehmer sparen damit dem Unternehmen laufende Kosten und tragen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Unternehmens bei.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat des Seminars.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210421
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung von häuslichen, gewerblichen und kommunalen Abwässern gehören zu den a. R. d. Technik, die im DWA-A 262 dargestellt sind. Das DWA-A
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Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung von häuslichen, gewerblichen und kommunalen Abwässern gehören zu den a. R. d. Technik, die im DWA-A 262 dargestellt sind.
Das DWA-A 262 wurde überarbeitet, die Neuerungen werden erläutert. Der Referent gibt anhand seiner über 20-jährigen Praxiserfahrung grundlegende Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung von bepflanzten Bodenfiltern als Kleinkläranlagen und Kläranlagen bis 10.000 EW. Den Seminarteilnehmern werden Funktion und Einsatzbereiche in Deutschland und in internationalen Projekten (z. B. Baltikum, Russland, Österreich, Frankreich, Nordkorea, Rumänien) vorgestellt.
Welche Reinigungsleistung ist ganzjährig im Routinebetrieb erreichbar? Mit welchen Bau- und Betriebskosten ist zu rechnen? Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit im Vergleich mit anderen Varianten der Abwasserbehandlung dar? Welche Fehler können bei Bemessung, Bauausführung und Betrieb auftreten und wie können sie hinsichtlich der Gewährleistung nach VOB und BGB vermieden werden?
Die Vermittlung der Erfahrungen erfolgt durch ppt-Präsentation, Video-Clips und den Seminarunterlagen.
Die Teilnehmenden können gerne vorab Fragen an den Referenten senden, um diese auf dem Seminar zu diskutieren.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Wasserbehörden, Ingenieurbüros und bauausführende Firmen. Ebenso werden Abwasserbeseitigungspflichtige wie Kommunen, Zweckverbände, Stadtwerke und private Abwasserentsorger angesprochen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210422
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei. Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelung werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen. Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug höherrangigen Rechts hat den Bundesgesetzgeber veranlasst mit einer Mantel-Verordnung festzulegen, welche Anforderungen beim
-Einbau von Ersatzbaustoffen – Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
-Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser zu erfüllen sind.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210426
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind. Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich
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Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind. Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist nach § 50 (1) WHG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aber auch von privaten Aufgabenträgern durchgeführt werden kann.
Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich ist. Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von Anschlussnehmern zu verteilen.
Im Workshop werden Fragen zur Anschluss- und Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein. Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210427
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen. Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen.
Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und Instandhaltung sind grundlegende Bausteine der Grundwasserbeobachtung, welche z.B. in der Altlastenuntersuchung und beim Monitoring zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie bedeutsam sind.
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme, ist neben der erforderlichen Geräteausstattung, eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals. Ein personenbezogener Sachkundenachweis u. a. für die Probenahme von Grundwasser wird zunehmend bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert. Im Rahmen der Akkreditierung müssen Labore für Ihre Zulassung u. a. zur Probenahme von Grundwasser den Nachweis der Qualifikation der Probenehmer erbringen.
Der Lehrgang soll entsprechend fundiertes Grundlagenwissen zu Bau, Betrieb und Beprobung von Grundwassermessstellen vermitteln, um in der Praxis aussagekräftige, repräsentative und reproduzierbare Untersuchungsergebnisse zu erlangen, die z.B. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Sie, als Auftraggeber für Grundwasserprobennahmen, Mitarbeiter der Wasserverbände, Unteren Wasserbehörden und übergeordneten Behörden sowie an Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Bergbaubetrieben, die Grundwasserprobennahmen mit Qualitätssicherung durchführen. Darüber hinaus ist es ein Angebot an alle zugelassenen bzw. akkreditierten Untersuchungsstellen, die zur regelmäßigen Fortbildung aller Mitarbeiter verpflichtet sind. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat des IWU bestätigt.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210428
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt. Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt.
Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Mantelverordnung, unkonventionelles Erdgas) werden zusammen mit ihren Folgen für die tägliche Arbeit erläutert.
Die Einwirkungen des Naturschutzrechtes auf Gewässerunterhaltung, -benutzung und –ausbau werden einbezogen.
Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigenbetriebes/ der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden.
Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen.
Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor.
Gesetzestexte liegen den Unterlagen NICHT bei. Wir empfehlen, diese mitzubringen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210429
Teilnahme am Kurs
Mai
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben. Die
Seminarinfos
Abwasser muss flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einwandfrei gereinigt werden, d.h. die Abwasserleitungen zu den zentralen Kläranlagen sind auf Dichtheit ebenso zu prüfen, wie die abflusslosen Gruben. Die Gemeinden bestimmen, wo zentral über Kanalisationen entsorgt und welche Gebiete dezentral entsorgt werden sollen.
Die dezentrale Entsorgung erfolgt über abflusslose, dichte Sammelgruben, die für einen hierfür zugelassenen Entsorger jeweils abgepumpt werden.
Die zweite Möglichkeit, die für mehr als vier Einwohner, bevorzugt mit Badausstattung in den Häusern, zu wählen ist, sind die modernen Kleinkläranlagen mit einem biologischen Teil. Die alten Dreikammergruben reichen hierfür nicht mehr aus. Der Betreiber der KKA muss strenge Einleitungsvorschriften für das gereinigte Abwasser einhalten und hat einen entsprechend sicheren Betrieb und die fachgerechte Wartung der Anlage zu organisieren.
Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, teilweise auch Schadensersatzforderungen.
Das Seminar befasst sich daher sowohl mit den rechtlichen als auch mit den technischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Das Seminar wendet sich an Sie
als Mitarbeiter eines Abwasserzweckverbandes, Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte und Beauftragte für Umweltschutz, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210503
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt. In dem Seminar erhalten Sie einen
Seminarinfos
Bei dem europäischen und deutschen Umweltrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen und Erweiterungen unterliegt.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über wesentliche Bereiche des Umweltrechts.
Es werden insbesondere aktuellen Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Sie werden über Verantwortlichkeiten im Umweltrecht und haftungsrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche sowie für das Unternehmen informiert.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Immissionsschutzrecht und aktuelle Änderungen
– Wasserrecht und aktuelle Änderungen
– Abfallrecht und aktuelle Änderungen
– Gefahrstoffrecht und aktuelle Änderungen
– Weitere angrenzende umweltrechtliche Vorschriften
– Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210504
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist.
Seminarinfos
Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist. Das Gesetz enthält insbesondere in der Eingriffsregelung detaillierte Vorschriften über Verfahren, Ökokonto und Kontrollen. Auch die Landschaftsplanung wird im Einzelnen geregelt, wobei allerdings viele Vorbehalte für die Landesgesetzgebung bestehen. Die Pflicht zur SUP ist entfallen; dies sollen die Länder regeln. Auch die Schutzgebietsnormen sind nunmehr direkt anwendbar, wobei zusätzlich ein „nationales Naturmonument“ eingeführt wurde.
Das Gesetz enthält Vorschriften zum allgemeinen Artenschutz, zu Zoos und Tiergehegen. Während der Artenschutz weitgehend unverändert geblieben ist, wurden Vorschriften zum Vorkaufsrecht und zu Eigentumsbeschränkungen sowie Entschädigungen und finanziellem Ausgleich neu eingeführt.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige
kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 10:00 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210505
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“). Die
Seminarinfos
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit den 90er Jahren elementarer Bestandteil „großer“ Anlagengenehmigungen. Zumindest bedarf es vielfach einer Vorprüfung, ob eine UVP durchzuführen ist („Screening“).
Die entsprechenden Verfahren erfordern gleichermaßen den Einsatz von Betreibern, Planern und Behörden.
Fehler bei der Durchführung der Vorprüfung bzw. der UVP führten bislang in aller Regel nicht zur Anfechtbarkeit der Genehmigung.
Diese Linie ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu halten. Die korrekte Durchführung von Vorprüfung und UVP wird in Zukunft für den Bestand der Genehmigung entscheidend sein.
Das Seminar behandelt Inhalt und Verfahren
von Vorprüfung und UVP und zeichnet die aktuelle Rechtsprechung nach. Zudem werden Gegenstand und Ziel der aktuellen (europäischen) Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210506
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen
Seminarinfos
Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorkamen. In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar
werden.
Die Seminarreihe soll genau diese Lücke schließen, in dem sie wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Wasserwirtschaft / Wasserbau, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der EG-WRRL und dem Hochwasserschutz, in komprimierter und einfach verständlicher Form darstellt.
Die 2-tägige Seminarreihe wurde speziell für Sie als MitarbeiterInnen der Umweltämter konzipiert ist aber auch für MitarbeiterInnen von Planungs- und Ingenieurbüros geeignet.
Gleichzeitig bietet die Seminarreihe den Teilnehmern ein Forum, in welchem aktuelle Fragen, Aufgaben und Probleme mit Kollegen diskutiert werden können.
Kurszeiten
26 (Mittwoch) 09:30 - 27 (Donnerstag) 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210526
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird. Vorliegendes Seminar behandelt grundlegende Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird.
Vorliegendes Seminar behandelt grundlegende Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um so ein besseres Gesamtverständnis des Themenkomplexes zu vermitteln.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Führungskräfte und Mitarbeiter aus Umweltbehörden, Ingenieurbüros sowie Umweltlabore.
09.30 Uhr Begrüßung
09.45 Uhr Begriffsbestimmungen zur Rüstungsaltlastenerkundung
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Explosivstofftypische Verbindungen 1914-45
11.15 Uhr Kampfstofftypische Verbindungen 1914-45
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Kontaminationsrelevante Prozesse
13.45 Uhr Fundobjekte auf Rüstungsaltstandorten
14.30 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Praxisbeispiel 1: Sprengplätze
15.15 Uhr Praxisbeispiel 2: Delaborierwerke
15.45 Uhr Sicherung vs. Sanierung
16.15 Uhr Abschlußdiskussion
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210527
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die
Seminarinfos
Sie erhalten eine grundlegende und umfassende Einführung im Bereich Immissionsschutz vom Bereich der Europäischen Rahmenrichtlinien bis hin zu medienbezogenen Spezialregelungen. Dabei werden Schutz- und Vorsorgeaspekte betrachtet und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten abgeleitet.
Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
An Fallbeispielen wird dieses Wissen vertieft und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die für das jeweilige Unternehmen bzw. relevanten Vorschriften anwenden können.
Das Seminar bietet einen hohen Praxisbezug und reichlich Möglichkeit zur Diskussion, wenn Sie wünschen auch anhand Ihrer konkreten Fallbeispiele.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, für Umwelt- bzw. Immissionsschutz zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Teilnahme am Kurs
Juni
Seminarinfos
Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet.
Seminarinfos
Bei der Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Anliegergrundstücken oder der Versickerung von Niederschlagswasser wird sehr häufig aufgrund planerischer oder baulicher Fehler die dauerhafte Funktion der Anlagen gefährdet. Die bisher in Untersuchungen festgestellte Schadenshäufigkeit und der Schadensarten und –ursachen zeigen, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) bisher nicht sorgfältig genug geplant, ausgeführt und betrieben wurden.
Um z.B. Risse in Rohren, Rohrbrüche, Verstopfungen, Überstauungen und Überflutungen oder Grundwasser- und Bodenverunreinigungen zu vermeiden, sind mehrere wichtige Details bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu beachten. In den Seminaren Teil 1 und Teil 2 werden die technischen und hydraulischen Zusammenhänge aufgezeigt und die Vorgaben der DIN 1986-100, DIN EN 1610 und DWA A-139 im Detail erläutert.
Im Seminar Teil 1 werden Kenntnisse vermittelt über die rechtlichen und technischen Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen und Hinweise zu Planung, Dimensionierung und Genehmigung von Leitungen, Rückhalteund Versickerungsanlagen aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an Fachleute aus Planungsbüros, Mitarbeitern in Bauämtern, Entwässerungsverbänden, Bauabteilungen in Industrie- und Gewerbebetrieben, Erschließungs- und Bauunternehmen, die GEAs planen,
prüfen, genehmigen, herstellen und betreiben.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210601
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird. Vorliegendes Seminar behandelt aktuelle Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um
Seminarinfos
Die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten erfordert spezielle Fachkenntnisse, ohne die der Erfolg vieler Erkundungsmaßnahmen gefährdet wird.
Vorliegendes Seminar behandelt aktuelle Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten, um so ein besseres Gesamtverständnis des Themenkomplexes zu vermitteln.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Führungskräfte und Mitarbeiter aus Umweltbehörden, Ingenieurbüros sowie Umweltlabore.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210602
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Seminarinfos
Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.
Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.
Im Rahmen des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragestellungen ausführlich beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Sie, als Praktiker, wie etwa Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210603
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Seminarinfos
Der Bescheid ist das Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die Behörde dem Bürger gegenüber auftritt. Durch Bescheide werden vor allem Rechtspositionen zugeteilt, versagt oder entzogen.
Ausgangs- und Widerspruchsbescheid müssen sowohl den betroffenen Bürger überzeugen können als auch einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung standhalten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, müssen im Vorfeld Strategien entwickelt werden und verfahrens- und materiellrechtliche Prüfungen erfolgen.
Das Seminar
– vermittelt das grundlegende Wissen über die rechtlichen Anforderungen an einen Bescheid und die Technik für die Erstellung überzeugender Bescheide,
– zeigt häufig gemachte Fehler und Vermeidungsstrategien auf,
– vermittelt die notwendigen Kenntnisse über das Rechtsbehelfsverfahren und den Sofortvollzug und
übt die praktische Umsetzung anhand von Beispielbescheiden ein.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns vorab konkrete Bescheidmuster zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.
Bitte bringen Sie eine Textausgabe der VwGO und des VwVfG mit!
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 14:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210607
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrechtsind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen
Seminarinfos
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht
sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten. Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen. Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden? Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen. Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten. Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210608
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung. Die
Seminarinfos
Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.
Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchsvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates. Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.
Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.
Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig. Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe. Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.
Im Seminar wird Ihnen ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210609
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Seminar legt die Schnittstellen zwischen Bergrecht und Naturschutzrecht dar. Erörtert werden die Rechtsfolgen bergrechtlicher Zulassungen, insbesondere die mangelnde Konzentrationswirkung der Entscheidungen.
Seminarinfos
Das Seminar legt die Schnittstellen zwischen Bergrecht und Naturschutzrecht dar.
Erörtert werden die Rechtsfolgen bergrechtlicher Zulassungen, insbesondere die mangelnde Konzentrationswirkung der Entscheidungen.
Dargelegt werden zudem die Besonderheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung in Abgrenzung zu den naturschutzrechtlichen Instrumenten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Donnerstag) 10:00 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
N210610
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer.
Seminarinfos
Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt. Am markantesten sind oft die Folgen für die Natur in der Umgebung oder das Grundwasser und die Gewässer. Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen eines bergbaulichen Betriebs (Bergbauberechtigungen, Betriebspläne) und die materiellen Anforderungen an die Zulassung. Diese Maßstäbe für die Zulassung werden oft auch außerhalb des Bergrechts gesetzt. Dies können z.B. das Natur- und Wasserrecht sein. Diese vielfältigen Berührungspunkte und Wechselwirkungen zeigt das Seminar auf. Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Verfahrensrechtlich werden die Grundlagen für Rahmenbetriebspläne aber auch die notwendigen Schritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert und mit praktischen Beispielen anschaulich dargestellt. Was ist z.B. der Ausgangszustand bei bergbaulichen Verfahren? Was ist zu bewerten?
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Natur- und Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210614
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Seit 14. Januar 2017 ist das neue Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft. – Was bedeutet dies für die Neueinstufung der
Seminarinfos
Seit 14. Januar 2017 ist das neue Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.
– Was bedeutet dies für die Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?
– Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
– Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
– Was beinhaltet das neue störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?
– Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
– Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
– Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?
Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S210615
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und
Seminarinfos
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Naturschutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; Wasserschutz etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus. Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Bergbautreibende, Behörden, Planer und betroffene Dritte, die mit der Thematik konfrontiert werden und nach Klärung und Lösungen suchen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210616
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt
Seminarinfos
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden. Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210617
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch
Seminarinfos
Vor dem Hintergrund steigender Kosten und knapper Kassen gewinnt die verursachergerechte Umlegung des Aufwandes bei der Abwasserreinigung steigende Bedeutung. Dies ist ein gesetzlich geforderter Prozess, beeinflusst aber auch die Akzeptanz der Abwasserbehandlung und der damit verbundenen Aufwendungen.
An dieses Spannungsfeld zwischen Einleitern, Kläranlagen- und Kanalnetzbetreibern, Kommunen und Behörden steigen die Anforderungen hinsichtlich einer gesetzlich unanfechtbaren und fachlich unumstrittenen Probenahme und Analytik. Insbesondere der Probenehmer, als Aushängeschild seines Labors und als Person vor Ort, steht den vielfältigsten Problemen oftmals auf sich allein gestellt gegenüber. Er muss sich rechtlich sicher, fachlich zweifelsfrei, integer, neutral, kundenorientiert aber auch vorsichtig bewegen.
Unser Lehrgang, gestaltet durch Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Ausführung und der Organisation der Probenahme von Abwasser, versetzt Sie in die Lage, den Anforderungen der modernen Abwasserbeprobung gerecht zu werden. Der Kurs richtet sich an Sie, als zu qualifizierende, wie auch erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen und sich über die neueste Probenahmetechnik informieren möchten.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210621
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind. Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden. Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten. Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210622
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme
Seminarinfos
Die zuverlässige und fachgerechte Probenahme von Kühlwasser zur Analyse von Legionellen ist ein wichtiges Thema von zunehmender Relevanz.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 02.06.2017 fordert, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen müssen. Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Monat später in Kraft.
Ziel des Seminars ist, Sie an diesem Tag gemäß VDI 2047 fortzubilden.
Sie erhalten alle aktuellen, notwendigen Informationen zu den Anforderungen, welche sich für den hygienischen Betrieb von Rückkühlwerken ergeben.
Die Anforderungen der Richtlinie sind bei der Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen verbindlich und müssen von den verantwortlichen Personen zwingend eingehalten werden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Probenehmer von Untersuchungslaboratorien, Mitarbeiter von Überwachungsbehörden (Gesundheitsamt, Umweltamt), Betriebspersonal und Dienstleister von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Ingenieure zur Planung, Unterhaltung und Überwachung von Trink- und Kühlwasserinstallationen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210623
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REAChVerordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen
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Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische verwenden, unterliegen sowohl den Pflichten der REAChVerordnung als auch der GHS-/CLP-Verordnung. Diese Verordnungen gelten seit den Jahren 2007 und 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das europäische Chemikalienrecht. Es werden neben den grundlegenden Pflichten von Unternehmen in diesem Bereich insbesondere auch aktuelle Themen und bevorstehende Änderungen und Neuerungen angesprochen.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind
– Verhältnis zwischen REACh und GHS / CLP und anderen chemikalienrechtlichen Normen
– Geltungsbereiche der Verordnungen
– Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen aus den Verordnungen
– REACh: Vorregistrierung, Registrierung, Zulassung und Beschränkungen
– GHS / CLP: Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldepflichten
-Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Das Seminar richtet sich an Sie, als Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sowie Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe und / oder Gemische verwenden. Zum Verwenden zählen das Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen und das Herstellen von Erzeugnissen sowie jeder andere Gebrauch.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210624
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den
Seminarinfos
Das Spannungsfeld Immissionsschutz und Bauplanungsrecht ist eine tägliche Aufgabenstellung in der Verwaltung, fordert die Gutachter und drängt Investoren zur Lösung. Die Umsetzung in den nachgelagerten Baugenehmigungs- oder den immissionsschutzrechtlichen Verfahren zeigen dann die Schwachstellen auf, die durch eine frühzeitige Lösung im Bebauungsplan hätten vermieden werden können bzw. hätten vermieden werden müssen.
Immissionsschutzkonflikte mit Lärm bei Erweiterungen industrieller Anlagen in Gemengelagen, bei einer heranrückenden schützenswerten
Bebauung, bei Verkehrswegeausbau aber auch bei Gerüchen und Luftschadstoffen sowie bei Konflikten mit dem Achtungsabstanden zu Störfallbetrieben bedürfen Lösungen auf planerischer Ebene. Die geplante neue Baugebietskategorie der urbanen Gebiete (MU) sowie Änderungen der TA Lärm sollen von Seiten des Verordnungsgebers Lösungen für das Zusammenleben in der Stadt schaffen.
Der vorbeugende Immissionsschutz ist regelmäßiger Bestandteil der Bauleitplanung, Stets sind einzelfallbezogen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu Lärm, zu Gerüchen, zu Luftschadstoffen oder zu störfallrelevanten Stoffen im Planverfahren sachgerecht und rechtssicher zu bewältigen. Hier wirkt sich eine fachkompetente Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Partner nicht nur positiv auf das Planungsverfahren selber aus, sondern erhöht mit der Festlegung konkreter Vorgaben die Rechts- und Investitionssicherheit, wirkt beschleunigend auf Genehmigungsverfahren und sichert den Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Im Seminar werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirksame wissenschaftlich-technische und verwaltungstechnische Methoden und Instrumente zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung vorgestellt, diskutiert und an Praxisbeispielen erläutert.
Unser Referent wird mit Ihnen zusammen Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten und Hemmnisse beim Umgang in der Bauleitplanung abbauen helfen.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210628
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer.
Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instrumente zur Erreichung der Ziele. Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein. Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Gewässerunterhaltern werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen, die zunehmend Bedeutung erlangen, vermittelt.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort. Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs „Unterhaltung“ für die Zielerreichung „sehr guter und guter Zustand“. Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210629
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden. Gemäß der ATEX-Richtlinie
Seminarinfos
Durch die ATEX-Richtlinie ist im europäischen Regelwerk der Explosionsschutz vollständig harmonisiert worden. Verordnungen und Gesetze sind innerhalb der europäischen Gemeinschaft angepasst worden.
Gemäß der ATEX-Richtlinie werden Geräte und Schutzsysteme in Gerätegruppen und Kategorien eingeteilt. Zur Beurteilung der Explosionsgefahr muss zuerst ermittelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Diese Beurteilung muss der Betreiber von Anlagen vornehmen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
S210630
Teilnahme am Kurs
Juli
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die gesetzlichen
Vorgaben für Rechte und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten.
Verhaltensempfehlungen dienen dazu, Haftung und Verantwortung des Betriebes, seiner Angehörigen und des Gewässerschutzbeauftragten zu beherrschen.
Erfahrene Referentinnen geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis.
Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag. Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsbeauftragte im Umweltschutz, insbesondere Arbeitnehmer, die als Gewässerschutzbeauftragte bestellt sind. Externe Gewässerschutzbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen sowie Verantwortliche für Wasserwirtschaft in Ingenieurbüros und Dienstleistungsunternehmen werden ebenso angesprochen.
Ebenso interessierte Personen, welche bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210701
Teilnahme am Kurs
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Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird
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Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen über die Schallausbreitungsberechnung und die Prognose von Geräuschimmissionen. Nach einer Einführung in die Akustik und die Ausbreitungsberechnung wird anhand von Beispielen die Prognose und Beurteilung von Geräuschen dargelegt und auf mögliche Fehler hingewiesen.
Ferner werden Anforderungen an Prognoseberichte sowie an die Dokumentation von Ausbreitungsberechnungen genannt, um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können. Wesentliche Einflussfaktoren auf Beurteilungspegel werden thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen als Teilnehmern, die wesentlichen Grundlagen zur Schallausbreitungsberechnung und zu Prognosemodellen zu vermitteln, um in der Praxis Geräuschimmissionsprognosen in den wesentlichen Schritten nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen zu können. Ferner wird das Handwerkszeug gegeben, einfache Pegelberechnungen selbst durchzuführen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210706
Teilnahme am Kurs
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt. Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln. Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau. Weitere Ingenieur- und Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210707
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber
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Das Vergaberecht erfährt mit der Novelle im Jahr 2016 in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Umstrukturierung und Änderung. Hier den Überblick zu behalten ist sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter und ihre jeweiligen Berater eine Herausforderung.
Die Teilnehmer erlangen Kenntnis über die (neuen) vergaberechtlichen Strukturen sowie Regelungsgehalte und können im Fachdialog mit der Referentin hieraus für ihre Praxis resultierende Fragestellungen erörtern.
Auswirkungen geänderter vergaberechtlicher Vorgaben werden praxisnah und anhand von Fallbeispielen dargestellt, so dass die Teilnehmer hieraus resultierende Rechte- und Pflichten erkennen und ein Gespür für deren rechtssichere Umsetzung in Vergabeverfahren entwickeln können.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens agierenden Unternehmen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210708
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht. Die Nachweisverordnung ist
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Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren freigemacht. Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten bereits in Kraft. Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Sie sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden. Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Sie, als MitarbeiterIn der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Kurszeiten
(Montag) 08:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210712
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt. Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im
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Den Teilnehmern werden rechtliche und technische Grundkenntnisse zur Einleitung von industriellen und gewerblichen Abwässern sowie deren Vorbehandlung vermittelt.
Neben den notwendigen rechtlichen Grundlagen werden im Rahmen des Seminars Behandlungsverfahren sowie die sensorische und analytische Überwachung besonders berücksichtigt.
Auf einleitender wie überwachender Seite wird ein Großteil der Mitarbeiter nur unzureichend geschult, muss jedoch sehr oft ohne ausreichende Kenntnis der Materie weitreichende Entscheidungen treffen.
Das betrifft u.a. Entscheidungen über Abwassereinleitungen durch Industrie und Gewerbe, Anforderungen an den Gewässerschutz sowie Gesundheitsschutz insbesondere bei Störfällen, Verträge zur Abwasserüberlassung und -aufbereitung, sowie den Betrieb und die Wartung der Anlagen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Städten und Gemeinden, Kommunal- und Umweltämtern, Städte- und Gemeindetag, Abwasserverbänden, Ingenieurbüros, Ver- und Entsorgern, Fachfirmen, sowie industrielle und gewerblicher Betreiber usw.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W210713
Teilnahme am Kurs
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Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.Durch die
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Bei Behörden ist – aus unterschiedlichsten Gründen – eine Vielzahl von umweltrelevanten Informationen vorhanden, etwa über die Emissionen einer Anlage, die konkreten Auswirkungen auf Umweltbestandteile etc.
Durch die neue EU-Umweltinformationsrichtlinie und die Landesumweltinformationsgesetze ist der Zugang zu Umweltinformationen inzwischen deutlich erleichtert worden. So werden beispielsweise die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Der Kreis der informationspflichtigen Stellen wurde ebenso ausgeweitet wie der Begriff der „Umweltinformationen“ selbst.
Durch diese Ausweitung des Umweltinformationsanspruchs ist dieser in der Praxis nicht selten – nach der Devise: „Wissen ist Macht“ -zum strategisch eingesetzten Informationsverschaffungsmittel geworden, um Nachbarrechtsstreitigkeiten oder Angriffe auf Planfeststellungsbeschlüsse, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etc. vorzubereiten. Praktisch bedeutsam ist deshalb – für die informationspflichtigen Stellen, wie für die betroffenen Unternehmen die Reichweite der hier zur Verfügung stehenden Ablehnungsgründe (z.B. Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
R210714
Teilnahme am Kurs
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Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige
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Die technische Anleitung Luft (TA Luft) stellt eine zentrale Vorschrift für genehmigungsbedürftige, aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Hier werden zur Vereinheitlichung des behördlichen Vollzuges allgemein gültige sowie anlagenspezifische Regelungen aufgestellt. Das Seminar ordnet die TA Luft in den Kontext des europäischen und deutschen Anlagenrechtes ein. Es werden die Grundlagen der Anwendung der TA Luft im Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Anwendung der Regelungen zur Emissionsbegrenzung, anlagenspezifische Besonderheiten, Anforderungen an kontinuierlichen und diskontinuierliche Emissionsmessungen, die Notwendigkeit von Vorbelastungsmessungen, Möglichkeiten der Ermittlung der Vorbelastung aus anderen Quellen, die Schornsteinhöhenberechnung, Regelungen zu Immissionswerten, die Sonderfallprüfung, Altanlagenregelungen etc. werden vorgestellt und ausführlich diskutiert.
Ein Vortrag zu Grundlagen, Methodik und Ergebnissen der Emissionsprognose nach TA Luft, Randbedingungen der Anwendbarkeit des Modells z.B. bei gegliedertem Gelände, Notwendigkeit der Berücksichtigung von Gebäuden etc. runden den Vortragstag ab. Es besteht die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen der Seminarteilnehmer zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, an Planungs- und Ingenieurbüros, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
L210715
Teilnahme am Kurs
August
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren. Mit
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.
Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.
Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.
Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210830
Teilnahme am Kurs
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Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere
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Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung,
Nachweis und Registerführung.
Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A210831