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Wasser
Juni
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Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen. Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die
Seminarinfos
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor. Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, dass neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220621
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer.
Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instrumente zur Erreichung der Ziele.
Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein.
Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Gewässerunterhaltern werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen, die zunehmend Bedeutung erlangen, vermittelt.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort. Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs „Unterhaltung“ für die Zielerreichung „sehr guter und guter Zustand“.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220628
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die
Seminarinfos
Seminarschwerpunkt ist eine Aktualisierung des Wissensstandes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Vertieft werden das wasserrechtliche Zulassungsverfahren mit den Begründungs- und Nachweispflichten des Antragstellers und die gesetzlichen
Vorgaben für Rechte und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten.
Verhaltensempfehlungen dienen dazu, Haftung und Verantwortung des Betriebes, seiner Angehörigen und des Gewässerschutzbeauftragten zu beherrschen.
Erfahrene Referentinnen geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis.
Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag.
Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsbeauftragte im Umweltschutz, insbesondere Arbeitnehmer, die als Gewässerschutzbeauftragte bestellt sind. Externe Gewässerschutzbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen sowie Verantwortliche für Wasserwirtschaft in Ingenieurbüros und Dienstleistungsunternehmen werden ebenso angesprochen.
Ebenso interessierte Personen, welche bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220630
Teilnahme am Kurs
September
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars. Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt. Neue Entwicklungen im
Seminarinfos
Das Wasserhaushaltsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung sind Gegenstand des Seminars.
Wichtige Entscheidungen werden systematisch mit ihrem Praxisbezug vorgestellt.
Neue Entwicklungen im Wasserrecht (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Mantelverordnung, unkonventionelles Erdgas) werden zusammen mit ihren Folgen für die tägliche Arbeit erläutert.
Die Einwirkungen des Naturschutzrechtes auf Gewässerunterhaltung, -benutzung und –ausbau werden einbezogen.
Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigenbetriebes/ der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden.
Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen.
Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor.
Gesetzestexte liegen den Unterlagen NICHT bei. Wir empfehlen, diese mitzubringen.
Kurszeiten
(Donnerstag) 09:30 - 16:30
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220901
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen. Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und
Seminarinfos
Voraussetzung für die Überwachung des Grundwassers sind zunächst repräsentative und funktionstüchtige Messstellen.
Der Bau von regelgerechten Messstellen sowie deren Prüfung und Instandhaltung sind grundlegende Bausteine der Grundwasserbeobachtung, welche z.B. in der Altlastenuntersuchung und beim Monitoring zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie bedeutsam sind.
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme, ist neben der erforderlichen Geräteausstattung, eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals.
Ein personenbezogener Sachkundenachweis u. a. für die Probenahme von Grundwasser wird zunehmend bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert.
Im Rahmen der Akkreditierung müssen Labore für Ihre Zulassung u. a. zur Probenahme von Grundwasser den Nachweis der Qualifikation der Probenehmer erbringen.
Der Lehrgang soll entsprechend fundiertes Grundlagenwissen zu Bau, Betrieb und Beprobung von Grundwassermessstellen vermitteln, um in der Praxis aussagekräftige, repräsentative und reproduzierbare Untersuchungsergebnisse zu erlangen, die z.B. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Sie, als Auftraggeber für Grundwasserprobennahmen, Mitarbeiter der Wasserverbände, Unteren Wasserbehörden und übergeordneten Behörden sowie an Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Bergbaubetrieben, die Grundwasserprobennahmen mit Qualitätssicherung durchführen.
Darüber hinaus ist es ein Angebot an alle zugelassenen bzw. akkreditierten Untersuchungsstellen, die zur regelmäßigen Fortbildung aller Mitarbeiter verpflichtet sind.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:15
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220920
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst. Durch das Hochwasserschutzgesetz
Seminarinfos
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet.
Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.
Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert.
Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:45
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220927
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das
Seminarinfos
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.
Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium einschließlich der dazu vorgeschriebenen Verfahrenswege.
Besonderes Augenmerk wird auf die Auslegung des Bundesbodenschutzgesetzes und die viel diskutierte Abgrenzung zwischen Bodenschutz und Wasserrecht gerichtet.
Der Stand der Technik bei der Havarienbekämpfung und zur Vorbeugung von Unfällen mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen wird dargelegt.
Anhand der grundlegenden Fakten und von Fallbeispielen werden die Teilnehmer zu einer pragmatisch orientierten Vorsorge ermutigt und das Instrumentarium zur erfolgreichen Verhinderung von Havarien und Unfällen sowie Minimierung der Folgen aufgezeigt.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Gewässerschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, die mit wassergefährdenden oder gefährlichen Stoffen umgehen, Anlagen betreiben oder mit Gefahrstofftransporten befasst sind.
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Verbänden, Kommunen sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltungen, Feuerwehren sowie der mit Natur-, Gewässerschutz- und Bodenschutz befassten Umweltbehörden werden ebenfalls angesprochen.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:00
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
W220928