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April
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert
Seminarinfos
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich solcher Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und somit weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelungen werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug wird mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung am 01.08.2023 eingeschränkt.
Dann kommen diese Neuregelungen über die Anforderungen bei
- Herstellung, Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV)
- Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material (BBodSchV) zur Verfüllung (Gruben, Brüche, Tagebaue)
zur Anwendung.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
(Montag) 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A240422
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Juni
Seminarinfos
Am 01.08.2023 trat mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum
Seminarinfos
Am 01.08.2023 trat mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.
Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft:
Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.
In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.
Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden.
Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird.
Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.
Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.
Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt.
Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen.
Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.
Kurszeiten
(Mittwoch) 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A240605
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Juli
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden: – Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,– Planung einer Baugrunderkundung,
Seminarinfos
Im Seminar soll Ihnen von unserem Referenten ein Überblick zu folgenden Schwerpunkten gegeben werden:
– Erforderliche Inhalte und Aussagen von Baugrund- und Gründungsgutachten,
– Planung einer Baugrunderkundung,
– Erläuterung gängiger Felderkundungsverfahren und Laborversuche,
– Grundlagen der Verfahren zur Bestimmung bodenmechanischer und hydrologischer Kennwerte,
– Auswertung der Erkundung und Kennwertbestimmung, Möglichkeiten und Grenzen von Korrelationen,
– Aufbaue des Geotechnischen Berichts nach EC 7,
– Festlegung von Homogenbereichen gemäß DIN 18300
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Methodik und Umfang erforderlicher Baugrunduntersuchungen je nach Bau- und Untersuchungsaufgabe eigenverantwortlich veranlassen und bewerten zu können.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter im Fachgebiet Geotechnik bzw. Ingenieurgeologie, in beratenden und planenden Ingenieurbüros, in der Projektsteuerung oder baubeaufsichtigenden Behörden tätig sind.
Kurszeiten
(Dienstag) 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A240702
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.