Bereich Altlasten
Oktober
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Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in
Seminarinfos
Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.
Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft:
Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.
In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.
Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden.
Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird.
Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.
Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.
Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt.
Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.
Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen.
Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.
Kurszeiten
15. Oktober 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241015
Teilnahme am Kurs
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können. Wenn seitens des Auftraggebers keine
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Im kommunalen Tiefbau sind realistische Kenntnisse der Gegebenheiten im Untergrund immer unerlässlich, um fachgerechte Planungen und Leistungsausschreibungen erstellen zu können.
Wenn seitens des Auftraggebers keine ausreichenden Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zu Kontaminationen in Böden und Straßenbaustoffen und zu sonstigen Randbedingungen (z.B. Spartenerkundung, Kampfmittel, Altlasten, Wasserhaltung, Unterfangungen, Erschütterungen) veranlasst werden, sind Planungsfehlern, Baumängeln und Nachtragsforderungen Tür und Tor geöffnet.
Das Seminar soll einen aktuellen Gesamtüberblick, der heute schon bei Standardbaumaßnahmen vielfältigen Anforderungen, vermitteln.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Mitarbeiter von Baubehörden, Gutachter und Planer im kommunalen Tiefbau.
Kurszeiten
28. Oktober 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241028
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
November
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in
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Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel des Wasser- und Abfallrechts.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich der Inanspruchnahme Verantwortlicher, des Umfangs von Vorsorge- und Sanierungspflichten sowie des Ablaufs von Altlastensanierungen.
Sie erlangen als Teilnehmer fundiertes Praxiswissen für den rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen anhand von Fallbeispielen und im Fachdialog mit der Referentin.
Sie werden für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten sensibilisiert.
Das Seminar richtet sich an Sie, als Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Ingenieure, Mitarbeiter von Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurszeiten
11. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241111
Teilnahme am Kurs
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge. Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und
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Stilllegung und Nachsorge von Deponien erweisen sich immer mehr als bedeutsames Handlungsfeld abfallwirtschaftlicher Daseinsvorsorge.
Ziel des Seminars ist es, die zahlreichen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Grundlagenaspekte der Deponienachsorge zu vermitteln, dieses Thema also in einer Gesamtübersicht vorzustellen.
Aufgrund der mit Stilllegung und Nachsorge verbundenen Kosten, denen häufig keine Einnahmen mehr gegenüberstehen, sind besonders Ansätze zur Kostenreduzierung gefragt, dies jedoch möglichst ohne Reduzierung von Umweltstandards.
Insgesamt sind für Deponiebetreiber mit der Stilllegung und Nachsorge von Deponien eine Fülle technischer und wirtschaftlicher Fragen verbunden, wie z. B.:
– zum notwendigen Umfang der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen,
– zu möglichen Alternativmaßnahmen und den zugehörigen Entscheidungsgrundlagen,
– zu Finanzbedarf, Kostenminimierung und zusätzlich erschließbaren Einnahmequellen,
– oder auch hinsichtlich der Kontrolle von Mittelabflüssen aus vorhandenen Rückstellungen.
Schwerpunkte des Seminars liegen im technischen und planerischen Bereich. Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte werden behandelt, sollen und können aber sicher keine qualifizierte Einzelfallberatung durch einen Wirtschaftsprüfer ersetzen.
Das Seminar wendet sich sowohl an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch an Deponiebetreiber, Ingenieure und Geologen im Bereich der Deponieplanung.
Kurszeiten
13. November 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241113
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Das Abfallrecht steuert
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Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich solcher Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und somit weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelungen werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug wird mit Inkrafttreten der neuen Mantelverordnung eingeschränkt.
Dann kommen diese Neuregelungen über die Anforderungen bei
- Herstellung, Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV)
- Einsatz von Boden(-ähnlichem) Material (BBodSchV) zur Verfüllung (Gruben, Brüche, Tagebaue)
zur Anwendung.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Kurszeiten
25. November 2024 09:30 - 16:15(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241125
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Seminarinfos
Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten. Die planende Gemeinde (Stadt)
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Im Rahmen der Bauleitplanung sind Vorbelastungen mit umweltgefährlichen Stoffen aus einer vorangegangenen industriellen oder gewerblichen Tätigkeit dem Vorsorgeprinzip entsprechend zu beachten.
Die planende Gemeinde (Stadt) muss sich bei ihrer Nachforschungs- und Ermittlungspflicht auf möglichst detaillierte Angaben zu Art und Ausmaß der Belastungen und auf eine Einschätzung der durch diese zu erwartenden Beeinträchtigungen für die weitere Nutzung der Flächen stützen.
Im Seminar werden die heutigen Anforderungen aus der rechtlichen Entwicklung heraus dargestellt und anhand von Praxisbeispielen zur Industrie- und Gewerbegebietsplanung unter Berücksichtigung der Rechtslage des BBodSchG und der BBodSchV dargestellt und erörtert.
Dazu werden sowohl die rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen als auch praktische Herangehensweisen und Methoden vorgestellt, diskutiert und an Beispielen erläutert.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
B241127
Teilnahme am Kurs
Seminarinfos
Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Seminarinfos
Die fachkundige Beprobung von festen, meist mineralischen Abfällen ist die Grundvoraussetzung für deren Untersuchung und abfalltechnische Einstufung. Vermehrt wird eine Qualifikation der Probenehmer durch eine Schulung gefordert.
Derzeit ist die Beprobung gemäß der LAGA PN 98 nur im Rahmen der DepV verankert.
Neu ist die DIN 19698-1 zur Beprobung von Haufwerken, die ggf. in der noch zu verabschiedenden Ersatzbaustoffverordnung implementiert wird.
Aufgrund der schwierigen Anwendbarkeit der PN 98 gibt es zudem länderbezogene Sonderregelungen zur Beprobung der Abfälle.
Das Seminar wird in einem theoretischen Themenblock einen Überblick über die verschiedenen Regelungen zur Abfallbeprobung, die Planung, die technische Ausführung und die Dokumentation der Beprobung geben.
Am Nachmittag erfolgt eine praktische Vorführung und eine Abschlussprüfung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Techniker, die mit der Ausführung der Probenahme beauftragt sind (Entsorger, Baufirmen, Laboratorien) sowie Behördenpersonal, das die Abfalluntersuchung prüfen und bewerten muss.
Kurszeiten
27. November 2024 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241127
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Dezember
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden. Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“
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Schadstoffe in Baumaterialien (primäre Belastungen) oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen sind insbesondere im Industriebau immer vorhanden.
Das Spektrum möglicher Kontaminationen wird durch die üblichen „Verdächtigen“ Asbest, PCB, Teer, Mineralfasern und Holzschutzmittel bei weitem noch nicht abgedeckt.
Es besteht darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen dem Zeitraum der Errichtung bzw. Modernisierung von Gebäuden und den zu erwartenden Problemstoffen.
Darüber hinaus weisen auch bestimmte Bau- und Nutzungsarten sowie die technische Gebäudeausrüstung spezifische Schadstoffprobleme auf, die an zahlreichen Beispielen erläutert werden.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen Übersichtsinformationen zu Gebäudeschadstoffen zu vermitteln.
Schwerpunkte liegen hierbei in der fachgerechten Erkundung der Bausubstanz im Hinblick auf Arbeitsschutz, Stofftrennung und Entsorgung beim kontrollierten Rückbau.
Weitere Ingenieur- und Gutachterleistungen werden angesprochen.
Ein großer Teil der vermittelten Informationen ist auch beim Bauen im Bestand im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung.
Das Seminar richtet sich an Sie als Bau- und Aufsichtsbehörde, Architekt, Bauingenieur und Geologe im Bereich Bauen im Bestand, Rückbau, Sanierung und Flächenrecycling.
Kurszeiten
11. Dezember 2024 09:30 - 16:30(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A241211
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Januar
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Rüstungsaltstandorte stellen historische Orte dar, an denen militärische Aktivitäten in der Vergangenheit stattgefunden haben. Diese Standorte können eine Vielzahl von Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt darstellen, darunter unentdeckte
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Rüstungsaltstandorte stellen historische Orte dar, an denen militärische Aktivitäten in der Vergangenheit stattgefunden haben. Diese Standorte können eine Vielzahl von Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt darstellen, darunter unentdeckte Munitionsreste, chemische Rückstände und andere potenziell gefährliche Materialien. Die Bearbeitung solcher Standorte erfordert daher spezialisiertes Fachwissen, um diese Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren, während gleichzeitig die Umwelt geschützt und die Sicherheit gewährleistet wird.
Das Seminar zu aktuellen Fragen der Erkundung von Rüstungsaltstandorten bietet eine umfassende Schulung für Führungskräfte und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen, darunter Umweltbehörden, Ingenieurbüros und Umweltlabore.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse über die Erkundung von Rüstungsaltstandorten zu vermitteln sowie bewährte Methoden und Technologien zur Erkundung und Bewertung von Altlasten zu präsentieren.
Im Rahmen des Seminars werden auch die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen für die Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten behandelt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer mit den geltenden Vorschriften vertraut sind und diese entsprechend einhalten können. Darüber hinaus werden die Herausforderungen und Risiken diskutiert, die mit der Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten verbunden sind, und es werden Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen entwickelt.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar erhalten die Teilnehmer das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten, um effektiv an der Erkundung und Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten mitzuwirken und dabei die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Kurszeiten
28. Januar 2025 09:30 - 16:00(GMT+02:00)
Ort
IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13, Magdeburg, 39108
Kurs-ID
A250128
Teilnahme am Kurs
Im Nachgang an Ihre Anmeldung erhalten Sie, bei Bestätigung des Seminars, eine Rechnung mit Zahlungsziel.