Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen Wohngebiet
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 02.03.2019 (Az.: 4 C 5.18) klargestellt, dass eine Schank- und Speisewirtschaft, die im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) der Versorgung eines allgemeinen Wohngebiets dient, nicht entgegengehalten werden kann, dass sie wegen der von ihrem Betrieb üblicherweise ausgehenden Störungen gebietsunverträglich sei. In dem […]