Der Bundesgerichtshof schreibt seine Rechtsprechung zur Offenlegungspflicht des Grundstücksverkäufers zu früheren Grundstücksnutzungen fort
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 08.07.2016 (Az. V ZR 35/15) entschieden, dass ein zu verkaufendes Grundstück unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel nicht die vom Verkäufer geschuldete übliche Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufweist, wenn die […]