Verantwortlichkeit für Grundwassersanierung nach Löscharbeiten
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem wegweisenden Beschluss vom 16.02.2000 – 1 BvR 242/91, 315/99 – die ordnungsrechtliche Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers aus Gründen des grundrechtlichen Eigentumsschutzes beschränkt. Danach beruht die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers zwar auf einer zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG). Sie […]