Entsorgung eigenen Abfalls als nicht rückstellbarer eigenbetrieblicher Aufwand
Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Abfallentsorgung setzt nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) vom 16.12.2010 – 11·K·398/06·E – in Abgrenzung zur Aufwandsrückstellung eine Verpflichtung gegenüber einem Anderen voraus. Auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen können Grundlage für eine Rückstellung sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Dazu bedarf es […]