Neuregelung der Genehmigungspflicht für Biogasanlagen
Im Zuge der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert sich mit Wirkung zum 01.06.2012 die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit von Biogasanlagen: Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen werden ab einer Kapazität von 1,2 Mio. Normkubikmetern jährlicher Biogasproduktion immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Nach der Gesetzesbegründung wird dies Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 750 kW betreffen, […]