Zum Beginn der Verjährungsfrist bei Ausgleichsansprüchen gemäß § 24 Abs. 2 Satz 4 Bundesbodenschutzgesetz
Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 01.10.2008 (XII ZR 52/07) entschieden, dass bei Bestehen eines Mietverhältnisses der Ausgleichsanspruch aus § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB (sechs Monate) unterliegt. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 24.03.2011 (5 U 32/10) wurde nunmehr erstmals eine […]