Wer bringt das Wasser zurück?
Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei der Überprüfung von Versorgungseinstellungen wegen nicht bezahlter Wasserversorgungsentgelte, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.05.2011, 8 AV 1/11 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 53 VwGO mit der Frage beschäftigt, welches Gericht für die Entscheidung zuständig ist, wenn in einem durch satzungsrechtlich angeordneten Anschluss- und […]