Rechtssichere Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der Registerführung
Ein kanppes halbes Jahr ist noch Zeit, bis am 01.04.2010 die Regelungen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und der Registerführung in Kraft treten. Kernelemente des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sind die neuen Nachweisformulare (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine), die zukünftig elektronisch erstellt und signiert werden müssen, sowie deren Versand über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS). Betroffene müssen also dafür sorgen, dass sie […]